Porsche Panamera: Rückruf im Abgasskandal unter Code AKBO

/ 13.05.2020 / / 119

Modelle des Porsche Cayenne oder Porsche Macan sind im Abgasskandal bekanntlich von Rückrufen betroffen. Der Porsche Panamera flog dabei immer etwas unter dem Radar. Dabei hat das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) auch für Modelle des Panamera den Rückruf wegen einer unzulässigen Abschalteinrichtung angeordnet und im vergangenen Jahr die Freigabe für ein Update erteilt.

Dr. Ingo Gasser

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Betroffen von dem Rückruf ist der Porsche Panamera 4,0 Liter Diesel mit 310 kW und der Abgasnorm Euro 6 der Baujahre 2017 bis 2019. Hier hatte das KBA bereits im September 2018 die Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung festgestellt. Inzwischen ruft Porsche die betroffenen Modelle des Panamera unter dem Code AKBO in die Werkstätten zurück.

In dem Rückruf-Schreiben von Porsche an die Panamera-Besitzer wird eine unzulässige Abschalteinrichtung nicht wörtlich erwähnt. Als Grund für den Rückruf wird genannt, dass Absaugschläuche ersetzt sowie DME- und PDK-Steuergerät neu programmiert werden müssen. Weiter führt Porsche aus, dass die Maßnahmen notwendig seien, um das Emissionsverhalten bei hohen Laufleistungen zu stabilisieren. Daher müsse bei der Motorsteuerung des Panamera 4,0 mit V8-Dieselmotor ein Software-Update vorgenommen werden. Der Rückruf erfolge auf Anordnung des Kraftfahrt-Bundesamts.

Lauf Porsche habe das Update keine Auswirkungen auf den Kraftstoffverbrauch und die CO2-Emissionen oder die maximale Motorleistung. Die Emissionsgrenzwerte nach der Abgasnorm Euro 6 würden eingehalten.

„Nachdem das KBA die unzulässige Abschalteinrichtung bereits im Herbst 2018 festgestellt hatte, hat Porsche offensichtlich lange gebraucht, um ein genehmigungsfähiges Update zu entwickeln. Ob und welche langfristigen Auswirkungen das Update auf den Motor hat ist ungewiss. Klar ist jedoch, dass die Käufer eines betroffenen Porsche Panamera Schadensersatzansprüche geltend machen können“, sagt Rechtsanwalt Dr. Ingo Gasser.

Der BGH hat bereits deutlich gemacht, dass eine unzulässige Abschalteinrichtung einen Mangel darstellt und die Käufer Anspruch auf Ersatz haben. Ebenso machte die EuGH-Generalanwältin Eleanor Sharpston in ihrem Gutachten Ende April klar, dass sie Abschalteinrichtungen bei der Abgasreinigung grundsätzlich für unzulässig hält und Ausnahmen nur in ganz engen Grenzen zulässig seien. „Zudem haben Gerichte auch schon beim Porsche Cayenne oder Macan Schadensersatzansprüche bestätigt. Dementsprechend gut stehen die Chancen auf Schadensersatz auch beim Panamera“, so Rechtsanwalt Dr. Gasser, Kooperationspartner der IG Dieselskandal.

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