Guter Rat von Verbraucherschutz bis Abgasskandal

Der VSV bereitet eine Sammelklage gegen Tourismusverantwortliche in Ischgl vor Ein Bild aus besseren Tagen - In Ischgl müssen Tourismusverantwortliche damit rechnen, auch zivilrechtlichen Schadensersatz leisten zu müssen.

Corona-Sammelklage Ischgl

/ 14.04.2020 / / 1.129

Ein großer Teil von Touristen, die Anfang März noch in Tirol ihren Skiurlaub genossen haben, ist mit dem Corona-Virus infiziert – COVID-19 ist vielfach ausgebrochen, sogar zu Todesfällen ist es bereits gekommen. In Deutschland sind 3 Personen, die nachweislich in Ischgl infiziert wurden, mittlerweile verstorben. Es wird davon ausgegangen, dass Tourismus-Verantwortliche auf unterschiedlichsten Ebenen – von der Landesregierung zu Verbandsoffiziellen bis hin zum Hotelier – um Ansteckungsgefahren wussten, konkrete Warnhinweise ignorierten und viel zu spät die entscheidenden Maßnahmen ergriffen – aus Profitgier. Obwohl Mitarbeiter infiziert waren wurden sie aufgefordert, schnell heim zu fahren und so das Virus in die Welt zu tragen. Nun können Betroffene an einer Corona-Sammelklage teilnehmen und Schadensersatz von den Verantwortlichen in Ischgl fordern.

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Banken sollen Dividenden-Auszahlungen aussetzen

/ 28.03.2020 / / 167

Die EZB fordert Banken auf, bis mindestens Oktober 2020 keine Dividenden auszuzahlen. Die Europäische Zentralbank (EZB) hat ihre Empfehlung an die Banken zu Dividendenausschüttungen aktualisiert. Um die Fähigkeit der Banken zur Verlustabsorption zu stärken und die Kreditvergabe an private Haushalte, kleine Unternehmen und Unternehmen während der Coronavirus-Pandemie (COVID-19) zu unterstützen, sollten sie für die Geschäftsjahre 2019 und 2020 mindestens bis zum 1. Oktober 2020 keine Dividenden zahlen. Die Banken sollten auch keine Aktienrückkäufe zur Vergütung der Aktionäre vornehmen.

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EuGH: Millionen von Autofinanzierungen und Immobiliendarlehen können widerrufen werden

/ 27.03.2020 / / 384

Das Landgericht Saarbrücken hatte den Europäischen Gerichtshof um eine Entscheidung darüber gebeten, ob sogenannte Kaskadenverweise in Widerrufsbelehrungen im Rahmen der EU-Verbraucherrichtlinien zulässig sind oder nicht. Im Verfahren um den Widerruf eines 100.000 Euro-Darlehens zur Immobilienfinanzierung wollte die Instanz wohl auf Nummer sichergehen – immerhin hätte ein verbraucherfreundliche Urteil im kompletten Widerspruch zu einer BGH-Entscheidung aus dem Jahr 2016 gestanden.

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EuGH: 20 Millionen Autokredit- und Leasingverträge sind widerrufbar

/ 26.03.2020 / / 161

Stefanie Fandel, Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht bei Dr. Hartung Rechtsanwälte in Mönchengladbach rechnet fest damit, dass der Widerrufsjoker auf die Bühne des Verbraucherschutzes quicklebendig zurückkehrt: Der EuGH hat in einem aktuellen Urteil erklärt, dass  sogenannte Widerrufsinformation in bestimmten Kreditverträgen für unvereinbar mit europäischem Recht sind und Verträge daher jederzeit widerrufbar sind. Das Gericht rüffelt damit eine anderlautende BGH-Entscheidung aus dem November 2016.

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