Rund 450.000 VW-, Seat-, Skoda- und Audi-Kunden hatten sich zum Jahreswechsel in des Klageregister zur Musterfeststellungsverfahren eingetragen. Nun haben hich die Verbraucherzentralen und der VW-Konzern auf einen Vergleich geeinigt. Allerdings fallen die einzelnen Entschädigungssummen sehr unterschiedlich aus. Im Einzelfall muss das Vergleichsangebot nicht angenommen werden. Wer es ausschlägt kann anschließend nochmals den Klageweg beschreiten.
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