Entscheidung des BGH im Abgasskandal erwartet – VI ZR 252/19

/ 24.12.2019 / / 308

Fast 5 Jahre nach Bekanntwerden des Abgasskandals könnte es im neuen Jahr zu einer höchstrichterlichen Entscheidung des Bundesgerichtshofs zu Schadensersatzansprüchen im Dieselskandal kommen. Unter dem Aktenzeichen VI ZR 252/19 hat der BGH für den 5. Mai 2020 eine Verhandlung im Abgasskandal terminiert.

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Es ist nicht die erste Klage im Abgasskandal, die vor dem BGH landet. Allerdings kam es bisher zu keinem Urteil, weil die Parteien sich noch geeinigt und die Verhandlungen deshalb kurzfristig abgesagt wurden. Der BGH hat es sich dennoch nicht nehmen lassen, seine Rechtsauffassung mitzuteilen. In einem Hinweisbeschluss stellte er Anfang 2019 klar, dass er unzulässige Abschalteinrichtungen für einen Sachmangel hält und die geschädigten Käufer Anspruch auf Ersatz haben.

Sollte es diesmal zu einer Verhandlung kommen ist davon auszugehen, dass der BGH seiner verbraucherfreundlichen Linie treu bleibt, zumal inzwischen auch zahlreiche Oberlandesgerichte VW im Abgasskandal für schadensersatzpflichtig halten.

Ein Urteil des BGH würde nun endgültig für Rechtssicherheit sorgen. Dabei werden die Karlsruher Richter vermutlich auch zu den Fragen der Nutzungsentschädigung und des Zinsanspruchs kommen.

In der Verhandlung geht es um ein Urteil des OLG Koblenz, das im Juni 2019 entschieden hatte, dass VW den Käufer eines vom Abgasskandal betroffenen VW Sharan vorsätzlich sittenwidrig geschädigt habe und daher zum Schadensersatz verpflichtet sei. VW müsse den Wagen zurücknehmen und den Kaufpreis abzüglich einer Nutzungsentschädigung erstatten. Gegen das Urteil hatten beide Parteien Revision eingelegt.

Eine Entscheidung des BGH dürfte wegweisend sein und Einfluss auf weitere Verfahren im Abgasskandal haben.

Interessant könnte auch der Aspekt der Verjährung noch werden. Allgemein wird zwar davon ausgegangen, dass die Verjährung der Ansprüche gegen VW in der Regel am 31.12.2019 eintritt. Es gibt aber auch die Auffassung, dass die Verjährungsfrist erst mit einem Urteil des BGH in Lauf gesetzt wird, da erst dann Rechtssicherheit herrscht.

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