VW Abgasskandal EA 288 – Gerichte holen Gutachten ein

/ 09.12.2019 / / 276

Im VW-Abgasskandal ist seit der Razzia der Staatsanwaltschaft Braunschweig der Dieselmotor des Typs EA 288 wieder in den Fokus gerückt. Es handelt sich dabei um das Nachfolgemodell des Motortyps EA 189, der durch die Abgasmanipulationen in Millionen von Fahrzeugen zu trauriger Berühmtheit gelangte.

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Wie sein Vorgänger ist auch der EA 288 in zahlreichen Modellen von VW, Audi, Skoda und Seat verbaut. Sollte es auch bei diesem Motor zu einem Rückruf wegen einer unzulässigen Abschalteinrichtung kommen, droht VW eine Neuauflage des Abgasskandals.

Schon vor den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft gab es den Verdacht, dass beim Motor EA 288 eine unzulässige Abschalteinrichtung bei der Abgasreinigung verwendet wird. Unter Berufung auf interne VW-Dokumente berichtete z.B. der SWR, dass eine Software erkenne, ob das Fahrzeug auf dem Prüfstand ist. Anders als im realen Straßenverkehr werde dann eine ausreichende Menge AdBlue zur Abgasreinigung eingespritzt.

VW weist derartige Vorwürfe zurück und betont, dass es keine unzulässigen Abschalteinrichtungen bei Fahrzeugen mit dem Dieselmotor EA 288 und der Abgasnorm Euro 6 gebe. Für den VW Bulli T6 mit eben diesem Motor gab es allerdings schon einen Rückruf des Kraftfahrt-Bundesamts. Offiziell spricht die Behörde bei dem Rückruf 23Z7 von einer Konformitätsabweichung. Die führt allerdings dazu, dass der Grenzwert für den Stickoxid-Ausstoß nicht eingehalten wird. „Die Reinigung des Dieselpartikelfilters arbeitet nur in bestimmen Temperaturbereichen, d.h. sie wird bei niedrigen oder sehr hohen Außentemperaturen abgeschaltet. Ein solches Thermofenster ist ein Hinweis auf eine unzulässige Abschalteinrichtung“, sagt Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung.

Auch die Gerichte beschäftigen sich bereits mit der Möglichkeit einer unzulässigen Abschalteinrichtung beim EA 288. So hat das Landgericht Wuppertal schon im März 2019 Beweisbeschuss erhoben (Az.: 2  O 273/18). Ein Sachverständigengutachten soll klären, ob in dem Motor eine unzulässige Abschalteinrichtung verbaut ist.

Das will auch das Landgericht Offenburg klären lassen und hat Beweisbeschuss bei einem Audi A3, Baujahr 2016, mit dem Motor EA 288 erhoben (Az.: 3 O 38/18). Auch hier soll ein Sachverständiger klären, ob Abgaswerte manipuliert wurden.

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„Es deutet einiges darauf hin, dass auch beim Motortyp EA 288 Abgaswerte manipuliert wurden. Betroffene VW-Kunden können daher wie schon beim Vorgängermotor EA 189 Schadensersatzansprüche geltend machen“, sagt Rechtsanwalt Dr. Hartung, Kooperationspartner der IG Dieselskandal.

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