Guter Rat von Verbraucherschutz bis Abgasskandal

LG Osnabrück 11 O 1320/19 – VW hat im Dieselskandal keinen Anspruch auf Nutzungsentschädigung

/ 23.12.2019 / / 231

Im Abgasskandal kann die Käuferin eines VW Tiguan 2,0 TDI ihr Fahrzeug zurückgeben und erhält den vollen Kaufpreis zurück. Das hat das Landgericht Osnabrück mit Urteil vom 19. November 2019 entschieden (Az.: 11 O 1320/19).

„Besonders erfreulich an dem Urteil ist, dass das Gericht VW keinen Anspruch auf eine Nutzungsentschädigung zugesprochen hat. Damit konnte meine Mandantin das Fahrzeug fast neun Jahre lang nutzen, ohne einen Cent für die gefahrenen Kilometer zahlen zu müssen“, sagt Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung, der das Urteil erstritten hat.

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Porsche Panamera – LG Kleve holt Gutachten im Abgasskandal ein

/ 23.12.2019 / / 178

Bei Porsche ist im Zusammenhang mit dem Abgasskandal zumeist vom Cayenne oder Macan die Rede.  Der Porsche Panamera fällt dabei ein wenig durchs Rost. Dabei hat das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) inzwischen den Rückruf für den Panamera 4,0-Liter-V8-Diesel mit der Abgasnorm Euro 6 angeordnet. Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung ist überzeugt, dass auch im kleineren Panamera mit 3,0-Liter-TDI-Motor eine unzulässige Abschalteinrichtung bei der Abgasreinigung verbaut ist. Vor dem Landgericht Kleve hat er jetzt einen entsprechenden Beweisbeschluss erreicht.

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Citroën, Peugeot und DS – Rückruf wegen überhöhter Stickoxid-Werte

/ 20.12.2019 / / 296

Der Abgasskandal könnte nun auch Modelle der Automarken Citroën, Peugeot und DS betreffen, die alle zum PSA-Konzern gehören. Wie das Portal kfz-rueckrufe.de berichtet, ruft PSA verschiedene Modelle dieser Marken wegen einer überhöhten Stickoxid-Ausstoßes zurück. Betroffen von dem Rückruf soll eine sechsstellige Zahl von Fahrzeugen, sowohl Diesel als auch Benziner sein. In Deutschland geht es um ca. 29.000 Fahrzeuge.

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Entscheidung des BGH im Abgasskandal erwartet – VI ZR 252/19

/ 24.12.2019 / / 308

Fast 5 Jahre nach Bekanntwerden des Abgasskandals könnte es im neuen Jahr zu einer höchstrichterlichen Entscheidung des Bundesgerichtshofs zu Schadensersatzansprüchen im Dieselskandal kommen. Unter dem Aktenzeichen VI ZR 252/19 hat der BGH für den 5. Mai 2020 eine Verhandlung im Abgasskandal terminiert.

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