Im Abgasskandal kann die Käuferin eines VW Tiguan 2,0 TDI ihr Fahrzeug zurückgeben und erhält den vollen Kaufpreis zurück. Das hat das Landgericht Osnabrück mit Urteil vom 19. November 2019 entschieden (Az.: 11 O 1320/19).
„Besonders erfreulich an dem Urteil ist, dass das Gericht VW keinen Anspruch auf eine Nutzungsentschädigung zugesprochen hat. Damit konnte meine Mandantin das Fahrzeug fast neun Jahre lang nutzen, ohne einen Cent für die gefahrenen Kilometer zahlen zu müssen“, sagt Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung, der das Urteil erstritten hat.
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