VG Stuttgart – Fahrverbot für Euro 4 Diesel bleibt bestehen

/ 11.04.2019 / / 116

Die Diskussionen um Diesel-Fahrverbote dauern an. Für Dieselfahrer geht damit die Unsicherheit weiter, ob und wie lange sie mit ihren Fahrzeugen noch in bestimmte Bereiche deutscher Innenstädte fahren dürfen. So ganz ohne Fahrverbote wird es in Stuttgart wohl nicht gehen, auch wenn sich für Diesel mit der Abgasnorm Euro 5 die Situation offenbar etwas entspannt hat.

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Seit dem 1. April 2019 gilt ein Fahrverbot für Diesel mit der Schadstoffklasse Euro 4 und schlechter nicht nur für Auswärtige, sondern auch für die Bewohner Stuttgarts. Bei dem Fahrverbot wird es nach einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Stuttgart wohl auch bleiben. Das Gericht stellte mit Beschluss vom 5. April fest, dass es keine durchgreifenden Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Fahrverbots für Diesel mit der Abgasnorm Euro 4 und schlechter hat und hat mehrere Eilanträge gegen das Fahrverbot für diese Fahrzeuge in der Umweltzone Stuttgart abgelehnt. Zudem seien die Fahrverbote für die Betroffenen auch nicht unzumutbar, so das VG Stuttgart mit Verweis auf die Möglichkeit von Ausnahmegenehmigungen.

Wird die Belastung der Luft mit Stickstoffdioxid in Stuttgart nicht spürbar reduziert, droht ab 2020 auch die Ausweitung des Fahrverbots auf Diesel mit der Abgasnorm Euro 5. Hier scheint es zumindest leichte Entwarnung zu geben. Angesichts neuer Prognosen zur Luftreinhaltung hält die Landesregierung flächendeckende Fahrverbote für Euro-5-Diesel nicht mehr für nötig. Komplett vom Tisch sind sie damit nicht. An besonders belasteten Einzelstrecken könnten die Fahrverbote immer noch kommen.

„Ob in Stuttgart oder in anderen Städten – die Diskussion um Fahrverbote für Diesel wird nicht abreißen. Gleichzeitig setzt sich der Wertverlust für Dieselfahrzeuge weiter fort“, sagt Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung, Kooperationsanwalt der IG Dieselskandal. Es gibt aber auch einen Ausweg. Wer direkt von Abgasmanipulationen seines Autoherstellers betroffen ist, kann auf Schadensersatz klagen. Zahlreiche Gerichte haben sich hier inzwischen auf Seiten der Verbraucher gestellt.

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Alternativ dazu kann auch der Widerruf der Autofinanzierung geprüft werden. Da bei einer Autofinanzierung häufig ein sog. verbundenes Geschäft zwischen Kreditvertrag und Kaufvertrag vorliegt, werden nach einem erfolgreichen Widerruf beide Verträge rückabgewickelt. Dabei ist es unerheblich, ob es sich um einen Diesel oder Benziner handelt. Voraussetzung für den Widerruf ist lediglich, dass die finanzierende Bank eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung oder fehlerhafte Verbraucherinformationen verwendet hat. Dr. Hartung: „Unserer Erfahrung nach, sind solche Fehler vielen Banken passiert. Auch hier liegen entsprechende Urteile vor.“

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