Schadensersatz nach Insolvenz der GenoGen – Ansprüche gegen DEGP

/ 11.03.2019 / / 218

Beteiligungen bei der GenoGen eG erwiesen sich für die Mitglieder der Genossenschaft als finanzieller Fehlschlag. Als „Genossenschaft für Generationen“ lockte die GenoGen die Anleger mit vermeintlich lukrativen Immobiliengeschäften und hohen Renditen. Daraus wurde nichts.

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Ralf Buerger ist Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht und Arbeitsrecht

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Nur sechs Jahre nach ihrer Gründung war die GenoGen pleite und stellte 2017 Insolvenzantrag. Ende 2018 verurteilte das Landgericht Münster vier Gründer bzw. Vorstände wegen Betrugs zu Haftstrafen. Zurück bleiben die Anleger, die den Versprechen einer vermeintlich seriösen Genossenschaft Glauben schenkten und nun den Schaden haben. Denn Gewinne hat die GenoGen mit ihren angeblichen Geschäften nie erzielt. Den Schaden für die betrogenen Genossenschaftsmitglieder bezifferte das LG Münster auf rund zwei Millionen Euro.

„Das Geld der Genossen muss nicht unwiderruflich verloren sein“, sagt Rechtsanwalt Ralf Buerger, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht aus Hagen. „Es besteht die Möglichkeit, Schadensersatzansprüche geltend zu machen. Anspruchsgegner können neben den Vermittlern auch Wirtschaftsprüfer oder Prüfungsorganisationen sein“, erklärt Rechtsanwalt Buerger, der zahlreiche geschädigte Genossenschaftsmitglieder vertritt.

Genossenschaften genießen zwar allgemein einen guten Ruf und gelten als seriös. Doch genau das lockt auch immer wieder schwarze Schafe an, die die Anleger mit dubiosen Produkten um ihr Geld bringen wollen. Dies wird ihnen dadurch erleichtert, dass Genossenschaften vielfach nicht der Kontrolle durch die staatliche Finanzaufsicht BaFin unterliegen. Diese Aufgabe übernehmen Prüfungsverbände und die Genossenschaft darf sich sogar aussuchen, welchen Prüfungsverband sie sich anschließt. Im Fall der GenoGen war dies der Deutsch-Europäische Genossenschafts- und Prüfungsverband (DEGP). Doch schon beim Strafprozess in Münster zeigte sich, dass es laut einer Zeugenaussage mit den Kontrollen nicht allzu weit her war. „Die Zeit“ berichtete im Juni 2018, dass ein DEGP-Vorstand eingeräumt habe, dass es bei der GenoGen nicht mehr zu Prüfungen gekommen sei und die Genossenschaft nie alle nötigen Unterlagen vorgelegt habe. Juristische Mittel diese einzufordern, habe der Verband allerdings auch nicht.

„Dennoch hat die DEGP am 21. März 2012 einen Prüfbericht ausgestellt. Das ist zumindest fahrlässig. Wir sind der Auffassung, dass gegen die DEGP wegen jahrelanger Nichtprüfung Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden können“, so Rechtsanwalt Buerger.

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