P&R – Anlegern drohen im Insolvenzverfahren hohe Verluste – Schadensersatzansprüche

/ 29.10.2018 / / 93

Der finanzielle Schaden, den die Anleger durch die P&R-Insolvenz hinnehmen müssen, wird voraussichtlich gewaltig sein. Nach Schätzungen der Staatsanwaltschaft München könnte der Schaden 1,5 bis 2 Milliarden Euro betragen. Über das Insolvenzverfahren werden die Anleger voraussichtlich nur einen kleinen Teil ihres investierten Geldes zurückbekommen.

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Ralf Buerger ist Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht und Arbeitsrecht

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Ein Hauptgrund für den immensen Schaden, der die P&R-Pleite zu einem der größten Anlageskandale in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland macht, ist, dass etwa eine Million der ca. 1,6 Millionen an die Anleger verkauften Container nie existiert hat. Wie der Insolvenzverwalter Michael Jaffé bei den Gläubigerversammlungen Mitte Oktober in der Olympiahalle München darlegte, befand sich das Unternehmen schon lange in wirtschaftlicher Schieflage und hätte wahrscheinlich schon 2010 Insolvenz anmelden müssen. So wurden bereits für das Jahr 2007 erste Fehlbestände zwischen verkauften und vorhandenen Containern festgestellt. Diese Differenz wuchs in den Folgejahren immer weiter an. Die P&R-Gesellschaften konnten die Ansprüche der Anleger auf Zahlungen aus Mieteinnahmen oder Rückkäufen nur noch mit frisch eingeworbenem Geld neuer Anleger befriedigen. Im Frühling 2018 brach das mutmaßliche Schneeballsystem endgültig in sich zusammen. Die Folge ist, dass ca. 54.000 Anleger, die insgesamt rund 3,5 Milliarden Euro in P&R-Container investiert haben, um ihr Geld fürchten müssen.

„Die Anleger haben ihr Geld zum Teil in Luft investiert. Da immerhin rund 600.000 Container tatsächlich noch existieren, sollen aus der weiteren Vermietung bzw. Verkauf zwar Einnahmen generiert werden. Diese werden aber wahrscheinlich nicht annähernd ausreichen, um die Verluste der Anleger zu kompensieren. Mit ersten Abschlagzahlungen ist nach Angaben des Insolvenzverwalters erst 2020 zu rechnen. Die Anleger können aber unabhängig vom Insolvenzverfahren auch Ansprüche auf Schadensersatz geltend machen. Die Forderungen können sich gegen die Anlageberater richten, wenn diese fehlerhaft beraten und ihren Aufklärungspflichten nicht nachgekommen sind“, erklärt Rechtsanwalt Ralf Buerger, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht aus Hagen.

Auffällig ist, dass P&R auch nach dem Ausbruch der Finanzkrise 2008 und der damit verbundenen Krise der Handelsschifffahrt den Anlegern immer noch Mieteinnahmen deutlich über dem allgemeinen Marktniveau angeboten hatte. Auf Dauer war dieses Modell nicht tragbar und das Geld neuer Anleger wurde nur noch dazu benutzt, Forderungen der Altanleger zu bedienen. „Auch den Anlageberatern hätte die schwierige Marktlage bei Seecontainern klar sein müssen. Sie hätten das Geschäftsmodell einer Plausibilitätsprüfung unterziehen und die Anleger über die bestehenden Risiken, insbesondere über die Möglichkeit des Totalverlusts, umfassend aufklären müssen. Sind sie diesen Pflichten nicht nachgekommen, haben sie sich schadensersatzpflichtig gemacht“, so Rechtsanwalt Buerger.

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