Diesel-Fahrverbot – Keine Umtauschprämie für Frankfurt ?

/ 02.10.2018 / / 331

Wiesbaden, 01.10.2018. Dieselfahrer blicken gespannt nach Berlin. Die Regierung will am heutigen Abend eine Lösung für die Dieselproblematik präsentieren, um Fahrverbote doch noch zu vermeiden. Ausgerechnet die Pendlermetropole Frankfurt könnte bei den Plänen keine Rolle spielen. Von anderen Städten im Rhein-Main-Gebiet wie Mainz oder Wiesbaden ganz zu schweigen.

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Umtauschprämien sollen den Fahrern älterer Diesel einen Anreiz bieten, ihr Fahrzeug gegen einen neuen Wagen einzutauschen, um die Schadstoffbelastung zu reduzieren. Abgesehen davon, dass diese Prämie umstritten ist, weil viele Verbraucher eines Diesels mit der Schadstoffklasse Euro 4 oder Euro 5 sich trotz Prämie gar kein neues Fahrzeug leisten können, hat dieser Plan noch einen Haken. Das Umtauschprogramm soll auf 14 Städte mit besonders hoher Stickoxidbelastung reduziert werden, berichtete u.a. die Tagesschau online am 30. September. Zu diesen Städten zählen z.B. München, Stuttgart, Köln, Düsseldorf oder auch Darmstadt. Doch ausgerechnet Frankfurt sucht man auf dieser Liste vergeblich.

Frankfurt gilt als die Stadt mit dem höchsten Pendleraufkommen. In keiner anderen Stadt Deutschlands wären Dieselfahrer so hart von Fahrverboten getroffen wie in der Mainmetropole. Der Plan sieht jedoch vor, die 14 Städte mit der höchsten Stickoxid-Belastung in die Umtauschprämie einzubeziehen. Städte, die im Jahresdurchschnitt eine Stickoxid-Belastung von 50 Mikrogramm oder mehr haben. Die Pendlerstadt Frankfurt gehört nicht dazu – Dieselbesitzer würden hier nicht von einer Umtauschprämie profitieren. Das Bundesverkehrsministerium hat diesem Punkt schon widersprochen, es werde an einer großflächigeren Lösung gearbeitet.

„An drohenden Fahrverboten in Frankfurt hat sich die Diskussion aktuell entzündet. Und nun soll ausgerechnet Frankfurt bei einer Umtauschprämie nicht berücksichtigt werden?“, kann Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller aus Wiesbaden nur noch den Kopf schütteln. Man wird abwarten müssen, was die Regierung tatsächlich an Lösungen präsentiert. „Es dürfte aber schon jetzt klar sein, dass nicht alle Dieselfahrer davon profitieren können“, befürchtet Rechtsanwalt Cäsar-Preller. Für die betroffenen Fahrzeughalter bleibt aber immer noch eine Klage auf Schadensersatz oder ggf. der Widerruf der Autofinanzierung.

Die Kanzlei Cäsar-Preller prüft kostenlos und unverbindlich, ob ein Schadensersatzanspruch entstanden ist.

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