Landgericht Ravensburg – Widerruf der Autofinanzierung ohne Wertersatz

/ 11.09.2018 / / 581

Ein Urteil des Landgerichts Ravensburg zum Widerruf von Autokrediten könnte eine bahnbrechende Wirkung haben. Das Landgericht Ravensburg entschied am 7. August 2018 nicht nur, dass der Widerruf wirksam erfolgt war, sondern auch, dass der Verbraucher für die Nutzung des Fahrzeugs keinen Wertersatz schuldet.

Rechtsanwalt zu diesem Thema finden

Hier einen Rechtsanwalt zu diesem Thema finden

Verbraucherschutz.tv kooperiert deutschlandweit mit vielen kompetenten Rechtsanwälten auch aus Ihrer Region. Sie sind Anwalt und möchten hier veröffentlichen? Bitte Mail an usch@talking-text.de

Verschiedene Gerichte haben bereits entschieden, dass der Widerruf der Autofinanzierung möglich ist, wenn die Bank eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung verwendet hat. Allerdings haben die Gerichte den Banken bisher immer einen Wertersatz zugesprochen, auch wenn dieser Anspruch rechtlich durchaus umstritten ist. „Das Landgericht Ravensburg geht in seinem Urteil nun einen entscheidenden Schritt weiter. Es entschied, dass die Bank eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung verwendet und damit auch den Anspruch auf den Wertersatz für die Nutzung des Fahrzeugs verspielt hat“, erklärt Rechtsanwalt Florian Hitzler, BRÜLLMANN Rechtsanwälte, aus Stuttgart.

Konkret ging es vor dem LG Ravensburg um den Widerruf eines Verbrauchers, der 2015 einen Skoda Roomster gekauft und zur Finanzierung einen Darlehensvertrag mit der VW-Bank abgeschlossen hatte. Das Darlehen wurde dabei über das Autohaus vermittelt, es lag ein verbundenes Geschäft vor. Zwei Jahre später widerrief der Verbraucher den Kreditvertrag und verlangte die Rückzahlung seiner schon geleisteten Raten, inklusive de Anzahlung.

Das LG Ravensburg entschied, dass der Widerruf wirksam erfolgt sei. Die Bank habe in den Darlehensbedingungen und Widerrufsinformationen unterschiedliche und widersprüchliche Angaben gemacht. Während in der Widerrufsinformation korrekt darauf hingewiesen wurde, dass der Darlehensnehmer nur dann einen Wertersatz leisten muss, wenn dieser Wertverlust auf einen Umgang mit den Waren zurückzuführen ist, der zur Prüfung der Beschaffenheit, der Eigenschaften und der Funktionsweise der Waren nicht notwendig war. Die Angaben in den Kreditbedingungen standen zu dieser Aussage im Widerspruch und waren auch inhaltlich falsch. Dies führe insgesamt dazu, dass die Widerrufsbelehrung insgesamt nicht ordnungsgemäß ist. Dadurch wurde die Widerrufsfrist nie in Lauf gesetzt und der Widerruf war auch zwei Jahre nach Abschluss des Kreditvertrags noch möglich, so das LG Ravensburg. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

„Der Widerruf des Autokredits kann für viele Verbraucher der Ausweg aus der Dieselfalle sein, wie nicht nur das Urteil des LG Ravensburg zeigt“, so Rechtsanwalt Hitzler. Dabei ist zu beachten, dass der Widerruf der Autofinanzierung grundsätzlich dann möglich ist, wenn die Bank eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung verwendet hat. Ob das Auto vom Abgasskandal betroffen ist, ob es sich um einen Diesel oder Benziner handelt, spielt beim Widerruf keine Rolle.

Können wir Ihnen helfen?

Hier ein Ticket eröffnen. Durch die Eröffnung eines Tickets entstehen Ihnen keinerlei Kosten

Die Kanzlei BRÜLLMANN bietet Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Möglichkeiten. Sprechen Sie uns an.

Alternative Text
Kommentare / Anzahl der Kommentare: bisher keine
Kategorien: Abgasskandal Schlagwörter: / /

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert.
Sie wollen einen Backlink posten? Gerne mache ich Ihnen ein Angebot dazu (info@verbraucherschutz.tv).

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.

Angst? - hier klicken oder Hier 1. Hilfe anfordern.

Jetzt Beschwerdebrief aufsetzen!

Wir unterstützen Sie in Ihrem Anliegen mit der Formulierung eines Beschwerdebriefes.

Hier mehr erfahren

Tickets für schnelle Hilfe

Jetzt mit unserem Ticketsystem Kontakt aufnehmen. Wir informieren Sie darüber, was in Ihrem Fall zu tun ist. Wir geben keinen Rechtsrat, sondern helfen Ihnen, die Krisensituation richtig einzuschätzen und die richtigen Schritte einzuleiten.


Für Anwälte

Interessierte Kooperationsanwälte senden ein Mail an info@verbraucherschutz.tv

Tel.: 0800 000 1961