Widerruf einer Autofinanzierung – Widerrufsjoker sticht

/ 25.06.2018 / / 225

Der Widerrufsjoker wurde vor allem im Zusammenhang mit Immobiliendarlehen bekannt. Er sticht aber auch bei Autokrediten und kann so die Trumpfkarte für Verbraucher werden, die ihr Fahrzeug loswerden wollen. „Voraussetzung für den erfolgreichen Widerruf einer Autofinanzierung ist einzig und alleine eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung durch die Bank. Ob das finanzierte Fahrzeug vom Abgasskandal betroffen ist, spielt keine Rolle. Angesichts des Wertverlusts bei Diesel-Fahrzeugen kann der Widerruf aber die Lösung sein, um sich von seinem ungeliebten Diesel zu trennen“, sagt Rechtsanwalt Michael Staudenmayer, Fachanwalt für Bank und Kapitalmarktrecht aus Stuttgart.

Rechtsanwalt zu diesem Thema finden

Hier einen Rechtsanwalt zu diesem Thema finden

Verbraucherschutz.tv kooperiert deutschlandweit mit vielen kompetenten Rechtsanwälten auch aus Ihrer Region. Sie sind Anwalt und möchten hier veröffentlichen? Bitte Mail an usch@talking-text.de

Die ersten verbraucherfreundlichen Gerichtsurteile zum Widerruf von Autokrediten liegen bereits vor. So stellte beispielsweise das Landgericht Arnsberg fest, dass die VW Bank ihre Kunden fehlerhaft belehrt hat und der Widerruf des Autokredits deshalb möglich ist. Insbesondere bemängelte das Gericht unzureichende Informationen über die Kündigungsmöglichkeiten (Az.: 2 O 45/17). Zu ähnlichen Ergebnissen sind auch das Landgericht Berlin (Az.: 4 O 150/16) oder das Landgericht München (Az.: 29 O 14138/17) gekommen.

Rechtsanwalt Staudenmayer ist überzeugt, dass nicht nur der VW Bank, sondern auch zahlreichen anderen Banken bei den Darlehensverträgen zur Autofinanzierung Fehler unterlaufen sind, die auch noch Jahre nach Vertragsschluss zum Widerruf berechtigen. Da es sich bei Autofinanzierungen häufig um ein sog. verbundenes Geschäft handelt, wird nach einem erfolgreichen Widerruf nicht nur der Kreditvertrag, sondern auch der Kaufvertrag rückabgewickelt. In der Praxis bedeutet das, dass der Verbraucher sein Fahrzeug an die Bank gibt und im Gegenzug seine bereits gezahlten Raten inklusive einer möglichen Anzahlung zurückerhält und keine weiteren Pflichten aus dem Darlehensvertrag mehr hat.

Umstritten ist derzeit noch, ob der Verbraucher für die gefahrenen Kilometer eine Nutzungsentschädigung zahlen muss: „Selbst wenn ein Wertersatz gezahlt werden muss, dürfte sich der Widerruf in den meisten Fällen lohnen. Gerade Dieselfahrzeuge haben durch den Abgasskandal enorm an Wert verloren. Durch den erfolgreichen Widerruf wird dieser Wertverlust in der Regel mehr als kompensiert. Hier sollte dringend fachanwaltliche Beratung eingeholt werden. Dies gilt insbesondere, wenn der Hersteller ein sog. ,Software-Update‘ anbietet, weil dadurch nach Auffassung einiger Gerichte Rechtsnachteile entstehen können“, sagt Rechtsanwalt Staudenmayer.

Können wir Ihnen helfen?

Hier ein Ticket eröffnen. Durch die Eröffnung eines Tickets entstehen Ihnen keinerlei Kosten

Mehr Informationen: https://www.ra-staudenmayer.de/

Alternative Text
Kommentare / Anzahl der Kommentare: bisher keine
Kategorien: Widerruf Schlagwörter:

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert.
Sie wollen einen Backlink posten? Gerne mache ich Ihnen ein Angebot dazu (info@verbraucherschutz.tv).

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.

Angst? - hier klicken oder Hier 1. Hilfe anfordern.

Jetzt Beschwerdebrief aufsetzen!

Wir unterstützen Sie in Ihrem Anliegen mit der Formulierung eines Beschwerdebriefes.

Hier mehr erfahren

Tickets für schnelle Hilfe

Jetzt mit unserem Ticketsystem Kontakt aufnehmen. Wir informieren Sie darüber, was in Ihrem Fall zu tun ist. Wir geben keinen Rechtsrat, sondern helfen Ihnen, die Krisensituation richtig einzuschätzen und die richtigen Schritte einzuleiten.


Für Anwälte

Interessierte Kooperationsanwälte senden ein Mail an info@verbraucherschutz.tv

Tel.: 0800 000 1961