BGH kippt Zinscap-Prämie der Apo-Bank

/ 20.06.2018 / / 638

Erfreuliches Urteil für Darlehensnehmer der Deutschen Apotheker- und Ärztebank eG (Apo-Bank): BGH erteilt einer Preisklausel der Apo-Bank eine klare Absage.

Rechtsanwalt zu diesem Thema finden

Hier einen Rechtsanwalt zu diesem Thema finden

Verbraucherschutz.tv kooperiert deutschlandweit mit vielen kompetenten Rechtsanwälten auch aus Ihrer Region. Sie sind Anwalt und möchten hier veröffentlichen? Bitte Mail an usch@talking-text.de

Mit Urteil vom 05.06.2018, Az.: XI ZR 790/16 kam der für Bankrecht zuständige 11. Senat des BGH zu dem Ergebnis, dass die Apo-Bank mit der von ihr verwendeten Zinscap-Prämie bzw. Zinssicherungsgebühr bei Darlehen mit variablen Zinssätzen für die Festlegung einer Zinsober- und Zinsuntergrenze den Darlehensnehmer unangemessen benachteiligt.

Der BGH begründet dies damit, dass diese Klausel ein zusätzliches laufzeitunabhängiges Entgelt für die Darlehensgewährung beinhaltet, was mit dem gesetzlichen Leitbild des § 488 Abs. 1 Satz 2 BGB nicht zu vereinbaren sei. Denn hiernach sei allein ein laufzeitabhängiger Zins für die Inanspruchnahme des Darlehens vorgesehen. Der BGH hat die Klausel daher für unwirksam erklärt. Rechtsfolge ist, dass der betroffene Darlehensnehmer von der Apo-Bank die zu viel gezahlten Zinsen zurückfordern kann.

Können wir Ihnen helfen?

Hier ein Ticket eröffnen, durch die Eröffnung eines Tickets entstehen Ihnen keinerlei Kosten

Rechtsanwältin Manon Linz, Mitarbeiterin der auf Bank- und Kapitalmarkrecht spezialisierten Kanzlei CLLB Rechtsanwälte mit Sitz in München und Berlin, empfiehlt betroffenen Bankkunden, die oftmals Zinscap-Prämien von 5 % der Darlehenssumme und mehr gezahlt haben, die zu viel gezahlten Zinsen zurückzufordern. Das Rückforderungsrecht ist für Darlehensverträge der letzten 10 Jahre durchsetzbar.

Alternative Text
Kommentare / Anzahl der Kommentare: bisher keine
Kategorien: Finanzen Schlagwörter: /

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert.
Sie wollen einen Backlink posten? Gerne mache ich Ihnen ein Angebot dazu (info@verbraucherschutz.tv).

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.

Angst? - hier klicken oder Hier 1. Hilfe anfordern.

Jetzt Beschwerdebrief aufsetzen!

Wir unterstützen sie in Ihrem Anliegen mit der Formulierung eines Beschwerdebriefes.

Hier mehr erfahren

Tickets für schnelle Hilfe

Jetzt mit unserem Ticketsystem Kontakt aufnehmen. Wir informieren Sie darüber, was in Ihrem Fall zu tun ist. Wir geben keinen Rechtsrat, sondern helfen Ihnen, die Krisensituation richtig einzuschätzen und die richtigen Schritte einzuleiten.


Für Anwälte

Interessierte Kooperationsanwälte senden ein Mail an info@verbraucherschutz.tv

Tel.: 0800 000 1961