Online-Scheidung

/ 06.01.2018 / / 250

In Internet-Zeiten wird immer mehr mit dem Begriff der Online-Scheidung für einen vermeintlich schnellen und reibungslosen Service geworben. Allerdings, so Rechtsanwalt Dreier von der Kanzlei “Buerger Schmaltz” aus Hagen: “Um die persönliche Anwesenheit vor Gericht geht bei einer Scheidung kein Weg vorbei, hier zeigen sich dann die grenzen des Planes, eine Scheidung ‘rein online’ durchführen zu wollen.” Die Werbebotschaften reichen von der Turboscheidung bis hin zu “unschlagbar günstig” und dergleichen wertlosen Worthülsen. Eine Online Scheidung heißt nioch mehr und nicht weniger, als dass für eine Scheidung alle erforderlichen Unterlagen per Online-Service an den mit der Scheidung beauftragten Anwalt übertragen werden und dieser nach Möglichkeit alle notwendigen Absprachen ebenfalls online durchführt.

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Ein Gerichtstermin mit persönlicher Anwesenheit beider Eheleute und des Anwalts ist und bleibt aber gesetzlich vorgeschrieben und gehört auch bei einer „Online-Scheidung” zur Pflicht. Eine Online-Scheidung erspart eigentlich nur das erste Kennenlernen zwiwchen Anwalt und Mandant.Rechtsanwalt Dreier: “Der vielfach erweckte Eindruck, die gesamte Scheidung erfolge online und sei besonders kostengünstig trifft hingegen nicht zu. Die Scheidungskosten sind regelmäßig überall dieselben. Sie sparen also lediglich den ersten Besprechungstermin in den Kanzleiräumen des von Ihnen ausgesuchten Anwalts.”

Nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz fallen für eine Online-Scheidung die gleichen Gebühren an, wie bei der direkten Beauftragung eines Anwalts in dessen Kanzlei. Der einzige Unterschied ist, dass Sie die Scheidungsangelegenheit jemandem in die Hände geben, den Sie nicht persönlich kennen. Weiter findet bei einer Online-Scheidung die Kommunikation mit dem Anwalt über E-Mail, Telefon, Fax oder Brief statt. In der Regel findet kein persönliches Gespräch mit dem Anwalt statt – Das persönliche Erscheinen beider Ehepartner zum Scheidungstermin ist aber weiterhin grundsätzlich erforderlich und auch gesetzlich geregelt. Harmonie und einvernehmliche Scheidungsbereitschaft muss vorausgesetzt werden können. Daher ist die Online-Scheidung speziell für Eheleute geeignet, die sich einvernehmlich scheiden lassen wollen.

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