In Internet-Zeiten wird immer mehr mit dem Begriff der Online-Scheidung für einen vermeintlich schnellen und reibungslosen Service geworben. Allerdings, so Rechtsanwalt Dreier von der Kanzlei “Buerger Schmaltz” aus Hagen: “Um die persönliche Anwesenheit vor Gericht geht bei einer Scheidung kein Weg vorbei, hier zeigen sich dann die grenzen des Planes, eine Scheidung ‘rein online’ durchführen zu wollen.” Die Werbebotschaften reichen von der Turboscheidung bis hin zu “unschlagbar günstig” und dergleichen wertlosen Worthülsen. Eine Online Scheidung heißt nioch mehr und nicht weniger, als dass für eine Scheidung alle erforderlichen Unterlagen per Online-Service an den mit der Scheidung beauftragten Anwalt übertragen werden und dieser nach Möglichkeit alle notwendigen Absprachen ebenfalls online durchführt. … weiterlesen
Guter Rat von Verbraucherschutz bis Abgasskandal

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