Nach EuGH Urteil: Erhöhte Gefahr von Abmahnungen

/ 28.04.2017 / / 174

Bisher waren Nutzer von illegalen Streaming-Diensten relativ sicher vor Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen. Bisher. Denn nach einem aktuellen Urteil des Europäischen Gerichtshofs könnte sich das ändern.

Rechtsanwalt zu diesem Thema finden

Hier einen Rechtsanwalt zu diesem Thema finden

Verbraucherschutz.tv kooperiert deutschlandweit mit vielen kompetenten Rechtsanwälten auch aus Ihrer Region. Sie sind Anwalt und möchten hier veröffentlichen? Bitte Mail an usch@talking-text.de

Der EuGH hat am 26. April 2017 entschieden, dass das Nutzen ohne Zustimmung der Urheber angebotener Streams im Internet rechtswidrig sein kann (Az.: C-527/15). Denn die vorübergehende Vervielfältigung eines urheberrechtlich geschützten Werks auf einem Mediaplayer durch Streaming sei nicht vom Vervielfältigungsrecht ausgenommen.

„Dieses Urteil kann eine weitreichende Änderung in der Rechtsprechung bedeuten. Denn bisher bewegten sich die Nutzer illegaler Streaming-Dienste eher in einer rechtlichen Grauzone und mussten kaum damit rechnen, belangt zu werden. Das könnte sich nun ändern“, sagt Rechtsanwalt Florian Hitzler, BRÜLLMANN Rechtsanwälte. Bisher war klar, dass sich diejenigen strafbar machen, die Filme, Musik oder Sportübertragungen im Internet zur Verfügung stellen ohne über die notwendigen Rechte zu verfügen. Beim Anschauen solcher illegalen Streams werden die Daten nur kurzfristig gespeichert und verschwinden dann wieder. „Da die Datei dabei ja nicht heruntergeladen wird, konnte sich der Nutzer auf eine Ausnahmeregelung im Urheberrecht berufen“, so Rechtsanwalt Hitzler.

Das Urteil des EuGH könnte diese Sichtweise jedoch auf den Kopf stellen. Zumindest dann, wenn mit Hilfe eines multimedialen Mediaplayers gestreamt wird. Konkret ging es um eine Kodi-Box „Filmspeler“ eines niederländischen Anbieters. Diese Box verlinkt auch Filme, die illegal angeboten werden. Da die Werke dadurch, wenn auch nur flüchtig, der Öffentlichkeit zugänglich gemacht würden, werde den Rechteinhabern massiv geschadet, argumentierte der EuGH. Die Nutzer solcher Mediaplayer würden sich freiwillig und in Kenntnis der Sachlage Zugang zu illegalen Angeboten verschaffen, um nicht für einen Film zahlen zu müssen.

Das Urteil bezieht sich zwar auf Streaming via Mediaplayer. „Wer illegale Streaming-Angebote über seinen Computer nutzt, sollte sich aber nicht zu sicher fühlen. Das Urteil lässt sich durchaus verallgemeinern“, erklärt Rechtsanwalt Hitzler. Entscheidend wird bei der Frage der Urheberrechtsverletzung aber sein, ob der Streaming-Nutzer Kenntnis von der Rechtswidrigkeit des genutzten Streams hatte. Von daher wird es bei Abmahnungen immer auf den Einzelfall ankommen. Dann sollte unbedingt rechtlicher Rat eingeholt werden“, so Rechtsanwalt Hitzler.

BRÜLLMANN Rechtsanwälte bietet Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Situation an und holt ggf. auch kostenlos eine Deckungszusage von der Rechtsschutzversicherung ein.

Können wir Ihnen helfen?

Hier ein Ticket eröffnen. Durch die Eröffnung eines Tickets entstehen Ihnen keinerlei Kosten

Mehr Informationen: https://www.bruellmann.de/kompetenzen/internetrecht-und-it-recht/

Alternative Text
Kommentare / Anzahl der Kommentare: bisher keine
Kategorien: Abmahnung Schlagwörter:

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert.
Sie wollen einen Backlink posten? Gerne mache ich Ihnen ein Angebot dazu (info@verbraucherschutz.tv).

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.

Angst? - hier klicken oder Hier 1. Hilfe anfordern.

Jetzt Beschwerdebrief aufsetzen!

Wir unterstützen Sie in Ihrem Anliegen mit der Formulierung eines Beschwerdebriefes.

Hier mehr erfahren

Tickets für schnelle Hilfe

Jetzt mit unserem Ticketsystem Kontakt aufnehmen. Wir informieren Sie darüber, was in Ihrem Fall zu tun ist. Wir geben keinen Rechtsrat, sondern helfen Ihnen, die Krisensituation richtig einzuschätzen und die richtigen Schritte einzuleiten.


Für Anwälte

Interessierte Kooperationsanwälte senden ein Mail an info@verbraucherschutz.tv

Tel.: 0800 000 1961