Verbraucherschützer mahnen Volksbank Nürnberg ab

/ 21.12.2016 / / 87

„VR Sparplan 4 +“ – Das hörte sich gut an, und so vertrauten viele Kunden der Volksbank Nürnberg ihr gutes Geld der heimischen Lieblingsbank an. Sparverträge mit bis zu 25 Jahren Laufzeit wurden damals abgeschlossen – natürlich auch zur Freude der Bank, die damit auf dem Kapitalmarkt noch gute Erträge erwirtschaften konnte. Wer konnte denn damit rechnen, dass die Zinsen so fallen?

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Und nun: In Zeiten zu niedriger Zinsen rechnet sich das für die Bank nicht mehr. Wen wundert’s da, dass die Volksbank Nürnberg kreativ wird und ihre zum Vertragsschluss dafür geltenden Geschäftsbedingungen nach möglichen Auswegen aus dem Dilemma durchforstet.

Dass sie das derart unverfroren macht, wie der Bundesverband der Verbraucherzentralen anprangerte, erstaunt sogar Branchenexperten. Mit ihrem Vorhaben, Sparverträge innerhalb von drei Monaten aufkündigen zu können, hat sich die VoBa Nürnberg nun eine Abmahnung der Verbraucherschützer eingefangen und wohlmöglich ein Eigentor geschossen.

Die VZBV argumentiert, dass die Bankkunden zwar ein 25-jähriges Nutzungsrecht haben, das auf eigenen Wunsch binnen drei Monaten beendet werden kann. Die Möglichkeit, den Vertrag aufzukündigen könne der Bank aber nicht zustehen, denn diese stehe mit ihrem Verkaufsversprechen im Wort.

Die Erfahrung lehrt, dass das letzte Wort wohl vor Gericht gesprochen wird. Rechtsanwalt Ralf Buerger, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht aus Hagen: „Die Kreativität der Nürnberger wird Schule machen und wir erwarten, dass auch andere Banken deutschlandweit versuchen werden, ihre Kunden nicht nur aus Bausparverträgen zu drängen, sondern auch aktuell sehr kundenfreundliche Sparverträge zu kündigen!“

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Kategorien: Verbraucherschutz

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