Dispokredit falsch berechnet – Nach Kontoprüfung können sich hohe Ansprüche ergeben

/ 29.04.2016 / / 268

“In der Betreuung unserer Kunden werden wir immer wieder auf verdächtig hohe Dispositions- und Überziehungszinsen von Banken und Sparkassen aufmerksam gemacht!” Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht aus Wiesbaden, ist einigen dieser Verdachtsmomente probeweise auf den Grund gegangen und hat anhand finanzmathematischer Gutachten errechnen können, dass Banken mehr als einmal bei der Zinsberechnung mangelnde Sorgfalt walten lassen: “Und das eigentlich immer zu Lasten der Kunden!”

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Lösung des Problems: Eine ordentliche Kontenprüfung. Dabei wird über Jahre nachgerechnet, ob die Zinsen korrekt bemessen wurden, oder ob Änderungen des Leitzinses von der Bank nicht richtig berücksichtigt wurden und es so über die Jahre zu einem hohen Erstattungsanspruch für den Bankkunden kommt. Cäsar-Preller: “Da kommen mal schnell 5-stellige Summen beisammen, da sich auf Basis der Berechnungen ja auch Ansprüche ergeben, die durch Zins und Zinseszins ein beachtliches Guthabenkonto ausmachen!”

Als Fachanwalt kennt Cäsar-Preller das System und geht davon aus, dass deutsche Banken jedes Jahr Milliarden auf diese Art und Weise verdienen, bzw. dem Kunden vorenthalten. Das Vorgehen zur Gegenwehr ist denkbar einfach: Alle Kontoauszüge des betroffenen Zeitraums werden nachgebucht. Dispozinsen werden korrekt bemessen und mit den tatsächlich gezahlten Summen vergleichen. Daraus ergeben sich Ist- und Soll-Kurven, die in vielen Fällen zu Lasten des Bankkunden ausfallen – Je mehr je Höhe der ausgenutzte Dispo-Rahmen ist.

Im Rahmen einer Kontoprüfung können laut Cäsar-Preller aber noch ganz andere Dinge herauskommen: “Lohnen tut sich das allemal!”

Joachim Cäsar-Preller steht Bankkunden deutschlandweit als Ansprechpartner zum Thema Kontenprüfung zur Verfügung. Er warnt allerdings schon im Vorfeld: “Einen Anspruch zu haben und ihn durchsetzen zu können ist ein großer Unterschied. Ohne anwaltlichen Druck wird keine Bank falsche Berechnungen zugeben und Schadensersatz leisten!”

Einmal durch ein Gutachten nachgewiesen ist der Anspruch glasklar und auch von keiner Verjährungsthematik eingeschränkt. Falsch berechnete Entgelte sind grundsätzlich zu erstatten. Ein Effekt, der sich doppelt lohnt, denn durch anschließend richtige Berechnungen spart man auch zukünftig Geld. Interessant ist die Kontenprüfung für Gewerbetreibenden mit hohem Kostenaufwand für Dispogebühren.

 

Mehr Informationen: www.caesar-preller.de

 

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Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller
 

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