Das Bundeskartellamt hat am 2. März ein Verfahren gegen facebook eingeleitet. Es bestehe der Anfangsverdacht, dass facebook das Unternehmen durch die Ausgestaltung der Vertragsbedingungen zur Verwendung von Nutzerdaten seine mögliche marktbeherrschende Stellung im Bereich sozialer Netzwerke missbrauche und gegen datenschutzrechtliche Vorschriften verstoße, teilt die Wettbewerbsbehörde in einer Pressemitteilung mit.
Im Kern geht es darum, dass facebook von seinen Usern Daten erhebt und diese sich mit der Erhebung und Nutzung der Daten einverstanden erklären müssen. Für die Werbeindustrie können derartige Daten Gold wert sein. Das Kartellamt hegt Zweifel, ob diese Vorgehensweise zulässig ist und arbeitet in dem Verfahren eng mit Datenschutzbeauftragten und Verbraucherschutzverbänden zusammen.