US-Lebensversicherungen: ViaLife direct-Anlegerin erhält Schadensersatz

/ 24.05.2017 / / 124

Kapitalanlagen in Form von Aufkäufen von Policen amerikanischer Lebensversicherungsgesellschaften wie der „Massachussets Mutal Life Insurance Co.“ sind alles andere als eine sichere Anlage – so viel steht fest! Immer deutlicher wird aber auch, dass deutsche Gerichte gewillt sind, die fleißigen Berater und Vermittler solch dubioser Anlagen als Verantwortliche für große Kapitalverluste auch konsequent zur Rechenschaft zu ziehen. Das Landgericht Kempten verurteilte jetzt einen Vermittler von so genannten „Wetten auf den Tod“ zur Zahlung von 25.800 Euro an einen Mandanten der Münchner Kanzlei Dr. Klüver, Dr. Klass, Zimpel & Kollegen zuzüglich Zinsen seit dem 1. August 20014.  Rechtsanwalt Dr. Jürgen Klass: „Das bedeutet eine komplette Rückabwicklung der Kapitalanlage zugunsten unserer Mandantschaft.“

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Die Anlage war 2005 als Beteiligung an der Kapitalanlage „ViaLife direct“ von der vor Gericht als Zeugin auftretenden Zedentin gezeichnet worden.  Damit hatte die Promont GmbH in ihrem Auftrag im Wert von 30.000 Dollar auf dem US Zweitmarkt so genannte US-Risikopolicen gekauft. Den fälligen Anteil in Höhe von 25.800 Euro überwies die Zeugung an eine Treuhandfirma – dies in der Hoffnung einen Gewinnanteil in Höhe von 148 % auf den Nennwert der Police in Höhen von 2 Millionen Dollar zu erhalten. Das hätte eine garantierte  Auszahlung in Höhe von 44.000 Euro zum Oktober 2009, spätestens aber Oktober 2011 bedeutet. Keiner der beiden Auszahlungstermine wurde eingehalten, da der Lebensversicherungsmarkt in den USA zwischenzeitlich völlig zusammengebrochen war. Den gesamten Artikel bei kapitalschutz.de lesen

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