Ekotechnika GmbH: Anleihegläubiger sollen über Sanierungskonzept entscheiden

/ 24.05.2017 / / 46

Um über die geplanten Restrukturierungsmaßnahmen abzustimmen, lädt die Ekotechnika GmbH am 6. Mai zur Gläubigerversammlung am Unternehmensstandort in Walldorf ein. Die erste Abstimmung ohne Versammlung war nicht beschlussfähig.

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„Für die Anleihe-Gläubiger ist das ein wichtiger Termin. Sie sollen u.a. darüber abstimmen, ob die Zinsen gestundet und ihre Anleihe-Forderungen in Aktien umgewandelt werden sollen. Das kann erhebliche Folgen mit sich bringen. So eine Entscheidung sollte nicht ohne rechtlichen Rat fallen“, erklärt Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht aus Wiesbaden.

Die Ekotechnika GmbH hatte 2013 eine Unternehmensanleihe mit einer fünfjährigen Laufzeit und einem Gesamtvolumen von 60 Millionen Euro platziert (ISIN / WKN: DE000A1R1A18 / A1R1A1). Die Anleihe ist mit 9,75 Prozent p.a. verzinst. Die Zinszahlungen sind jeweils am 10. Mai fällig. Durch die Ukraine-Krise und den Verfall des russischen Rubels ist das Unternehmen in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten. Daher sollen die Anleihe-Gläubiger nun über das Sanierungskonzept abstimmen.

„Es ist kaum damit zu rechnen, dass die fälligen Zinsen am 10. Mai tatsächlich ausgezahlt werden. Auch bei den anstehenden Sanierungsmaßnahmen ist erfahrungsgemäß davon auszugehen, dass die Anleger ihren Teil dazu beitragen sollen. Ob die geplanten Maßnahmen für eine nachhaltige Sanierung des Unternehmens sorgen können, kann auf Grund der unsicheren politischen Lage derzeit nicht seriös beantwortet werden. Umso gründlicher sollten die Anleihe-Gläubiger überlegen, ob sie dem Konzept zustimmen“, so Cäsar-Preller.

Alternativ könnten auch Ansprüche auf Schadensersatz geprüft werden. Diese können z.B. durch eine fehlerhafte Anlageberatung entstanden sein, wenn die Anleger nicht umfassend über die Risiken der Kapitalanlage aufgeklärt wurden. „Auffällig ist auch die hohe Verzinsung der Anleihe in den aktuellen Niedrigzinszeiten. Das könnte auch ein Warnsignal sein. Eventuell sollten die Anleger mit diesem Zinssatz geködert werden. Insofern kann sich auch die genaue Überprüfung der Prospektangaben lohnen“, sagt Cäsar-Preller.

Die Kanzlei Cäsar-Preller vertritt bundesweit geschädigte Anleger.

 

Mehr Informationen: www.anlegerschutz-news.de

 

 

Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller

 

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