Bundeskartellamt ermittelt gegen CTS Eventim wegen möglichen Verstößen gegen das Kartellrecht

/ 27.03.2015 / / 99

Fast jeder Konzert-, Theater- oder Musicalbesucher hatte sie schon in der Hand – Tickets des Konzerns CTS Eventim, Europas größtem Vermarkter von Veranstaltungen. Doch dem Bundeskartellamt ist diese Vormachtstellung ein Dorn im Auge. Wegen möglichen Missbrauchs seiner marktbeherrschenden Stellung ermittelt die Behörde seit November 2014 gegen CTS Eventim.

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Eine Geldstrafe hat der Ticket-Vermarkter wahrscheinlich nicht zu befürchten. Denn es handelt sich nicht um ein Bußgeld-, sondern um ein Verwaltungsverfahren, wie ein Sprecher des Bundeskartellamtes gegenüber der „Süddeutschen Zeitung“ betont. „Die Behörde überprüft die kartellrechtliche Zulässigkeit der Geschäftspraktiken. Dabei kann es zu Beanstandungen kommen und das Unternehmen muss dann entsprechend reagieren“, erklärt Rechtsanwalt Dr. Bernd Fleischer, Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz bei der bundesweit tätigen Kanzlei ROSE & PARTNER LLP.

Der in Hamburg wohnende Chef und Gründer von CTS Eventim reagiert gelassen auf die Vorwürfe. Unlautere Methoden würden nicht angewendet. Kunden und Vorverkaufsstellen ärgern sich auf der anderen Seite über die marktbeherrschende Stellung des Unternehmens. Zuletzt kritisierte beispielsweise die Verbraucherzentrale NRW die hohen Gebühren für AC/DC-Tickets. Auch Prince-Fans waren verärgert als sie für ein Konzert des Musikers in Berlin zunächst extrem hohe Preise bezahlen sollten, ehe erst nach und nach günstigere Karten in den Umlauf kamen. Ein Betreiber einer Vorverkaufsstelle in Berlin wehrt sich gegen die große Abhängigkeit von Eventim. Er rief deshalb 2012 den Interessenverband der Konzert- & Theaterkassen Ost ins Leben.

Das Bundeskartellamt nimmt jetzt offenbar speziell den Online-Vertrieb der Tickets ins Visier. Hier könnte die Beeinträchtigung des Wettbewerbs besonders hoch sein.

Die Wettbewerbsbehörde lässt bei Verstößen gegen das Kartellrecht nicht mit sich spaßen. Das bekamen zuletzt etwa das „Zucker-Kartell“ oder auch die Brauereien zu spüren. „Umso wichtiger ist es für Unternehmen, mögliche Verstöße gegen das Kartellrecht bei Vertragsabschlüssen zu bedenken und die Verträge auch entsprechend prüfen zu lassen. Das gilt natürlich auch bei Unternehmenszusammenschlüssen oder -kooperationen“, so Rechtsanwalt Dr. Fleischer. Verstöße gegen das Kartellrecht gibt es nicht nur bei Großunternehmen. Auch kleinere Betriebe in einer Stadt können schon davon betroffen sein.

Mehr Informationen zum Kartellrecht hat die Wirtschaftskanzlei ROSE & PARTNER LLP unter http://www.rosepartner.de/rechtsberatung/gewerblicher-rechtsschutz/kartellrecht.html

 

Dr. Bernd Fleischer

Rechtsanwalt

Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz

 

 

ROSE & PARTNER LLP.

Jungfernstieg 40

20354 Hamburg

Tel: 040 / 41437590

Fax: 040 / 414375910

fleischer@rosepartner.de

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