CFB-Fonds 168: LG Frankfurt spricht Anleger Schadensersatz wegen Falschberatung zu

/ 18.02.2022 / / 54

Das Landgericht Frankfurt am Main hat der von der Kanzlei Sommerberg LLP erhobenen Schadensersatzklage ganz überwiegend stattgegeben. Die Commerzbank AG muss die Geldanlage ihres Kunden in den Schiffsfonds CFB 168 rückabwickeln und das angelegte Geld von über 10.000 Euro erstatten.

Olaf Hasselbruch

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Olaf Hasselbruch ist Rechtsanwalt und Partner der Kanzlei Sommerberg in Bremen. Der Jurist ist fokussiert auf Kapitalanlagerecht und Themen rund um Ihre Immobilie.


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Nach einer vorangegangener Beratung der Dresdner Bank AG, deren Rechtsnachfolgerin die Commerzbank AG ist, erwarb der klagende Anleger im Juni 2008 eine Beteiligung an dem Schiffsfonds CFB 168 von 15.000 US-Dollar nebst 5 Prozent Agio. Dies waren damals umgerechnet 12.400,83 Euro.

Der Schiffsfonds hat sich wirtschaftlich äußerst negativ entwickelt. Für die Anleger besteht die Gefahr eines Totalverlustes ihres in den CFB-Fonds 168 investierten Geldes. Nachdem der Anleger von diesem ungewollten Risiko erfuhr, wurde die Anlegerkanzlei Sommerberg LLP beauftragt, für ihn Schadensersatz geltend zu machen.

Bei dem Landgericht in der zuständigen Bankenmetropole Frankfurt wurde entsprechend Schadensersatz eingeklagt.

Das Landgericht Frankfurt am Main hat mit Urteil vom 13. März 2015 der Klage ganz überwiegend stattgegeben (Aktenzeichen: 2-10 O 425/13).

Das Gericht sieht es als erwiesen an, dass die damalige Dresdner Bank AG den klagenden Anleger falsch beraten hat. Diese Falschberatung begründet den Schadensersatzanspruch. Die Commerzbank AG ist dafür verantwortlich als Rechtsnachfolgerin der Dresdner Bank AG und muss die Rückabwicklung des Anlagegeschäftes vornehmen.

Dem Urteil zufolge wurde die Commerzbank AG antragsgemäß verurteilt, dem Kläger seinen Kapitaleinsatz abzüglich erhaltener Ausschüttungen vollständig zu ersetzen. Der Kläger hat dafür im Gegenzug seine Beteiligung am Schiffsfonds CFB 168 zu übertragen.

Der Anleger kann damit verlustfrei aus dem CFB-Fonds 168 aussteigen.

Beratung für Schiffsfondsanleger

Das Anwaltsteam der Sommerberg LLP prüft nun auch für andere CFB-Fondsanleger und Anleger weiterer Schiffsfonds, ob sie ebenfalls eine Rückabwicklung ihrer Fondsanlage erreichen und verlustfrei aus den Fonds aussteigen können. Anleger in Schiffsfonds können die kostenfreie Erstberatung der Kanzlei Sommerberg LLP nutzen, Telefon 0421-3016790 (bundesweit).

 

Mehr Informationen: http://www.sommerberg-llp.de/rechtsfaelle/schiffsfonds-aktuell/

 

 

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