Der Verkehrsrechtstag hat eine wichtige Empfehlung an die Gesetzgebung auf den Weg gebracht: Die Expertengruppe schlägt mit Nachdruck vor, die Promillegrenze für Radfahrer auf 1,1 Promille festzulegen. Bislang dürfen Radfahrer noch bis zu 1,6 Promillie Alkohol im Blut auf dem Fahrrad am Straßenverkehr teilnehmen. Fachleute sind schon lange überzeugt, dass bei 1,6 Promille eine vollständige Fahruntüchtigkeit vorliegt und es nur allergrößte Alkoholgewöhnung Menschen möglich macht, auch nur einigermaßen geradeaus zu fahren. Es ist davon auszugehen, dass das Bundesverkehrsministerium dieser Empfehlung folgen wird.
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