Volksbank Bremen-Nord eG – Infos zum Widerruf Ihres Darlehens

/ 18.02.2022 / / 29

verbraucherschutz.tv steht in Kontakt zu im Bank- und Kapitalmarktrecht versierten Rechtsanwälten, die über Erfahrungen beim Widerruf von Kreditverträgen auf Basis fehlerhafter Widerrufsbelehrungen verfügen. Die von uns empfohlenen Anwälte sind langjährig im Bank- und Kapitalmarktrecht aktiv, stehen mit verbraucherschutz.tv in engem Kontakt und sind transparent in Angebot, Umsetzung und Abrechnung der anwaltlichen Dienstleistungen.

Olaf Hasselbruch

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Olaf Hasselbruch ist Rechtsanwalt und Partner der Kanzlei Sommerberg in Bremen. Der Jurist ist fokussiert auf Kapitalanlagerecht und Themen rund um Ihre Immobilie.


Sommerberg
Portal zur Grundsteuer-Reform
hasselberg@sommerberg-law.de
0421 – 301 679 0

Wenn Sie bei der Volksbank Bremen-Nord eG ein Darlehen zur Finanzierung Ihrer Immobilie aufgenommen haben, dann sollten Sie umgehend die Möglichkeit prüfen, aufgrund der mit hoher Wahrscheinlichkeit fehlerhaften Widerrufsbelehrung aus dem Vertrag aussteigen zu können. So können Sie umgehend Ihren Vertrag mit der Volksbank Bremen-Nord eG auflösen und dann von den aktuell historisch niedrigen Zinsen profitieren. Der Bundesgerichtshof hat die Unzulässigkeit der Widerrufsbelehrungen bestätigt. Die Verbraucherzentralen gehen davon aus, dass über 70 Prozent aller in den letzten Jahren abgeschlossenen Darlehensverträge widerrufbar sind.

Wer also bei der Volksbank Bremen-Nord eG einen Kreditvertrag abgeschlossen hat und diesen gern widerrufen möchte, sollte sich an einen darin versierten Rechtsanwalt wenden. Unsere Kooperationsrechtsanwälte prüfen die Widerrufsbelehrung der Volksbank Bremen-Nord eG und begleiten Sie gern im weiteren Verfahren.

Anwaltsempfehlungen:

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