Shedlin Capital AG meldet Insolvenz an – Auswirkungen auf Fonds möglich

/ 18.02.2022 / / 162

Hiobsbotschaft für Anleger, die in geschlossene Fonds der Shedlin Capital AG investiert haben: Denn das Emissionshaus ist zahlungsunfähig. Das vorläufige Insolvenzverfahren wurde am 26. November 2014 am Amtsgericht Nürnberg eröffnet (Az.: 830 IN 1679/14 und 830 IN 1680/14). Bemerkenswert: Neben dem Antrag des Vorstands auf Insolvenz wurde beim AG Nürnberg noch ein weiterer Insolvenzantrag eingereicht.

Olaf Hasselbruch

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Olaf Hasselbruch ist Rechtsanwalt und Partner der Kanzlei Sommerberg in Bremen. Der Jurist ist fokussiert auf Kapitalanlagerecht und Themen rund um Ihre Immobilie.


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Die Probleme bei der Shedlin Capital AG sind nicht neu. Schon 2011 und 2012 soll es nach Angaben von „Fonds professionell“ online zu erheblichen Bilanzverlusten gekommen sein.

„Von der Insolvenz des Mutterhauses sind die Fonds als eigenständige Gesellschaften zwar nicht direkt betroffen. Beunruhigend ist es dennoch für die Anleger. Denn die Insolvenz könnte sich dennoch auf die Fondsgesellschaften auswirken“, befürchtet Rechtsanwalt André Krajewski von der Anlegerschutzkanzlei Sommerberg LLP in Bremen. Besonders die Lage der ohnehin wirtschaftlich angeschlagenen Fonds Middle East Health Care (MEHC) 1 und 2 dürfte durch den Insolvenzantrag nicht besser geworden sein. Unterstützung durch das Mutterhaus ist nicht mehr zu erwarten.

Wie es mit den Fondsgesellschaften weiter gehen wird, ist ungewiss. Besorgte Anleger können sich aber rechtzeitig anwaltliche Unterstützung sichern. „Das ist besser als abzuwarten bis die Investition den Bach runter gegangen ist und eventuell auch Fondsgesellschaften Insolvenz anmelden. Dann könnte den Anlegern der Totalverlust ihres investierten Geldes drohen“, so Rechtsanwalt Krajewski. Es sei durchaus möglich, dass Ansprüche auf Schadensersatz geltend gemacht werden können. „Im Beratungsgespräch hätten die Anleger umfassend über alle Risiken, die ihre Kapitalanlage birgt, aufgeklärt werden müssen. Darüber hinaus müssen auch die Prospektangaben vollständig und richtig sein. Der Anleger muss in die Lage versetzt werden, sich ein genaues Bild von den Chancen und Risiken der Kapitalanlage machen zu können. Wurde die Kapitalanlage den Anlegern mit unvollständigen, falschen oder irreführenden Angaben schmackhaft gemacht, können Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden“, erklärt Rechtanwalt Krajewski.

Mehr Informationen: http://www.sommerberg-llp.de/

Die Bremer Anlegerkanzlei Sommerberg LLP vertritt Kapitalanleger deutschlandweit in Schadensersatzverfahren. Ihr Ansprechpartner für Shedlin Capital:

Rechtsanwalt André Krajewski,
Telefon: 0421 3016790, Andre.Krajewski@sommerberg-llp.de

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