Branchenbuchfalle Gewerbeauskunft-Zentrale – wie Sie sich wehren können

/ 25.11.2014 / / 60

Nahezu jeder Unternehmer oder jedes Unternehmen hat heutzutage bereits Bekanntschaft mit einer Branchenbuchfalle gemacht. Den meisten dürfte in diesem Zusammenhang die Gewerbeauskunft-Zentrale ein Begriff sein. Wir erleben die Empörung der Betroffenen tagtäglich. Unsere Kanzlei vertritt bereits seit Jahren eine Vielzahl von Selbstständigen, Unternehmen, Freiberufler aber auch Vereine, Schulen, Kindergärten und kirchliche Einrichtungen, welche auf die Abofalle der Gewerbeauskunft-Zentrale hereingefallen sind.

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Ärger mit der Gewerbeauskunft-Zentrale? Wir helfen weiter!

Sollten auch Sie in die Vertragsfalle der Gewerbeauskunft-Zentrale geraten sein, stehen wir Ihnen gern mit Rat und Tat zur Seite. In den meisten Fällen lassen sich die Forderungen der Gewerbeauskunft-Zentrale durch eine geeignete juristische Vorgehensweise vollständig abwehren. Wir greifen für Sie den vermeintlichen Vertragsschluss an und beenden sämtliche bestehenden Rechtsbeziehungen zu der Gewerbeauskunft-Zentrale. Mit unserer anwaltlichen Erstberatung stehen wir Ihnen kostenfrei zur Verfügung. Sie erreichen unsere Anwälte stets persönlich unter unserer kostenlosen Anwaltshotline 0800 10 10 366 (auch an Wochenenden und an Feiertagen).

Daneben besteht auch die Möglichkeit, unseren Rückrufservice zu nutzen, indem Sie uns Ihre Unterlagen zur Sache (Schreiben der Gewerbeauskunft-Zentrale, Rechnungen, Mahnungen ect.) eingescannt oder abfotografiert per Email an kanzlei@lflegal.de oder per Fax an die 0511/54 54 38 79 senden. Wir werden diese sodann prüfen und uns mit Ihnen in Verbindung setzen, um die Angelegenheit sowie Abwehrmöglichkeiten, zu besprechen.

Kosten fallen für Sie nur dann an, wenn Sie uns nach der Erstberatung mit der Abwehr der Forderung beauftragen möchten. Diese Kosten werden sodann gesondert mit Ihnen besprochen. Sie haben bei uns volle Kostentransparenz.

Bislang haben wir für alle Mandanten erreicht, dass nichts an die Gewerbeauskunft-Zentrale gezahlt werden musste. In vielen Fällen haben wir auch bereits Klageverfahren gegen die GWE geführt, welche wir ebenfalls ausnahmslos gewinnen konnten.

Einzelheiten zur Vorgehensweise der Gewerbeauskunft-Zentrale

Hinter der griffigen Bezeichnung Gewerbeauskunft-Zentrale verbirgt sich die GWE Wirtschaftsinformationsgesellschaft mbH mit Sitz in Düsseldorf.

Die Scherereien beginnen regelmäßig mit einem amtlich aussehenden Formblatt, welches mit Gewerbeauskunft-Zentrale.de überschrieben ist. Das Schreiben ist dabei bewusst so gestaltet, dass es beim Betrachter den Eindruck eines amtlichen Schreibens vermittelt. Der behördliche Eindruck wird dabei z.B. dadurch erwirkt, dass das Schreiben auf grauem Recyclingpapier abgefasst ist, wie es häufig bei Behördenschreiben Verwendung findet, in der freien Wirtschaft jedoch kaum. Oben rechts befindet sich zudem ein Barcode, wie dies auch häufig bei behördlichen Schreiben der Fall ist.

Auf der linken Seite finden sich sodann in übersichtlicher Form Daten des Angeschriebenen bereits voreingetragen. Das Ganze ist mit der Aufforderung überschrieben, fehlende oder fehlerhafte Daten zu ergänzen oder zu korrigieren.

Geht der Empfänger des Schreibens darauf ein und sendet das Formblatt letztlich unterzeichnet an die Gewerbeauskunft-Zentrale zurück, erhält er in der Regel 15 bis 20 Tage später eine Rechnung über einen Betrag in Höhe von 569,06 Euro. Schuld daran ist das Kleingedruckte, welches auf der rechten Seite des Formblattes befand und von nahezu allen Angeschriebenen übersehen wird. Im Kleingedruckten findet sich der unscheinbare und verklausulierte Hinweis verborgen, dass die Rücksendung des Schreibens ein Antrag auf Eintragung in dem Online-Branchenverzeichnis „Gewerbeauskunft-Zentrale.de“ darstellen soll. Diese „Leistung“ der GWE Wirtschaftsinformationsgesellschaft mbH soll 569,06 Euro pro Jahr kosten und der Vertrag eine zweijährige Mindestlaufzeit besitzen. Den Betroffenen würde also im darauffolgenden Jahr eine weitere Rechnung über 569,06 Euro erwarten.

Abwehr zumeist möglich

Durch eine fachkundige Verteidigung lassen sich die vermeintlichen Ansprüche der Gewerbeauskunft-Zentrale in den meisten Fällen zu Fall bringen, so dass letztlich keine Zahlungen geleistet werden müssen. Wir raten daher allen Betroffenen dringend, nicht sofort an die Gewerbeauskunft-Zentrale zu zahlen, sondern die Angelegenheit zunächst juristisch überprüfen zu lassen.

Die rechtlichen Abwehrmöglichkeiten ergeben sich in erster Linie aus der bewusst irreführenden Gestaltung der Formblätter. Diese führen dazu, dass eine ganze Reihe von Einreden gegen die Forderungen erhoben werden können. Hierbei muss jedoch zunächst beachtet werden, dass diese Abwehrrechte nur dann eingreifen, wenn sie tatsächlich gegenüber der Gewerbeauskunft-Zentrale erhoben werden. Darüber hinaus sind die meisten Abwehrrechte an Fristen gebunden, innerhalb derer diese wahrgenommen werden müssen. Nach Fristablauf stünden diese Rechte nicht mehr zur Verfügung. Betroffene haben demnach nicht beliebig lang Zeit, sich gegen die Forderungen zur Wehr zu setzen. Ein bloßes Ignorieren der Rechnungs- oder Mahnschreiben der Gewerbeauskunft-Zentrale kann sich deswegen nachteilig auswirken und im schlimmsten Fall sogar zum Verlust der Abwehrmöglichkeiten führen. Werden die Rechte jedoch innerhalb der Fristen wahrgenommen, bestehen beste Erfolgsaussichten.

Abschließend möchten wir Betroffenen noch davon abraten, sich telefonisch mit der Gewerbeauskunft-Zentrale in Verbindung zu setzen. Mit einem solchen Telefonat erreicht man in der Regel nur, dass die Gewerbeauskunft-Zentrale einen 40%igen Rabatt anbietet, im Übrigen jedoch am Vertrag festhält. Im der Realität sieht das dann so aus, dass ein Vertragsjahr um 40% rabattiert wird, das zweite Vertragsjahr jedoch voll eingefordert wird, wenn dieses herannaht. Zudem wird im Telefonat die Strategie verfolgt, die Betroffenen zu einem Anerkenntnis des Vertragsverhältnisses zu verleiten. Diese Konsequenz sollten Sie unbedingt vermeiden!

Mehr Informationen: www.lflegal.de

 

Kanzlei LF legal Lüdecke & Fritzsch Rechtsanwälte

Hinüberstraße 8

30175 Hannover

Tel: 0511 / 54 54 38 74

Fax: 0511 / 54 54 38 79

E-Mail: kanzlei@lflegal.de

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