Wölbern Frankreich 04 von Insolvenz bedroht

/ 18.02.2022 / / 48

Die Anleger des geschlossenen Immobilienfonds Wölbern Frankreich 04 sollen sich nach Medienberichten bis zum 18. November entscheiden, ob sie einem umfassenden Sanierungspaket zustimmen. Ansonsten müsse die Immobilie verkauft bzw. Insolvenzantrag gestellt werden.

Olaf Hasselbruch

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Olaf Hasselbruch ist Rechtsanwalt und Partner der Kanzlei Sommerberg in Bremen. Der Jurist ist fokussiert auf Kapitalanlagerecht und Themen rund um Ihre Immobilie.


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Um den Wölbern Frankreich 04, einem der größten Fonds von Wölbern Invest, zu retten, sei eine kräftige Finanzspritze nötig. Und die soll zumindest zum Teil von den Anlegern kommen, indem sie frisches Kapital investieren. Mit dem frischen Kapital soll die Büroimmobilie in Paris zunächst saniert und später verkauft werden. Entscheiden sich die Anleger gegen den Sanierungsplan, droht die Insolvenz oder der sofortige Verkauf der Immobilie.

Der Wölbern Frankreich 04 hatte zuletzt Probleme mit dem Mieter, die nun aber überwunden sind. Allerdings seien auch keine Mieteinnahmen mehr zu erwarten. Darüber hinaus sind offenbar, wie bei anderen Wölbern-Fonds auch, Anlegergelder zweckentfremdet worden.

„In dieser schwierigen Situation haben die Anleger jetzt die Wahl zwischen Pest oder Cholera“, sagt Rechtsanwalt Thomas Diler, Experte für geschlossene Fondsbeteiligungen bei der Bremer Anlegerkanzlei Sommerberg LLP. „Finanzielle Verluste drohen wahrscheinlich in jedem Fall.“ Um einen Ausweg aus dieser Situation zu finden, empfiehlt Diler, Ansprüche auf Schadensersatz überprüfen zu lassen. Diese können z.B. aus einer fehlerhaften Anlageberatung entstanden sein.  „Geschlossene Immobilienfonds sind einer Reihe von Risiken wie Schwankungen auf dem Immobilienmarkt, sinkenden Mieteinnahmen oder sogar Leerständen ausgesetzt. Da für die Anleger am Ende der Totalverlust stehen kann, sind geschlossene Immobilienfonds wie der Wölbern Frankreich 04 als sichere Kapitalanlage ungeeignet. Daher hätten die Anleger im Beratungsgespräch auch umfassend über die Risiken aufgeklärt werden müssen“, erklärt Rechtsanwalt Diler.

Darüber hinaus können auch die Prospektangaben auf ihre Vollständigkeit und Wahrheitsgehalt überprüft werden. Rechtsanwalt Diler: „Tauchen hier Fehler oder auch nur irreführende Angaben auf, kann Schadensersatz aus Prospekthaftung geltend gemacht werden.

Mehr Informationen: http://www.sommerberg-llp.de/rechtsfaelle/immobilienfonds/

Die Bremer Anlegerkanzlei Sommerberg LLP vertritt Kapitalanleger deutschlandweit in Schadensersatzverfahren. Ihr Ansprechpartner für geschlossene Immobilienfonds:

Rechtsanwalt Thomas Diler

Telefon: 0421 3016790, thomas.diler@sommerberg-llp.de

 

 

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