PROKON soll saniert werden

/ 24.05.2017 / / 39

Am 03.07.2014 haben der Insolvenzverwalter der Prokon Regenerative Energien GmbH, Dr. Penzlin, und drei Anlegervereinigungen in einer gemeinsamen Erklärung bekannt gegeben, dass die insolvente Gesellschaft über einen Insolvenzplan saniert werden soll.

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Der Insolvenzplan soll verschiedene Optionen für die Anleger bieten.

So soll es eine Eigenkapitalkomponente, die Möglichkeit zum Ausstieg und eine Barzahlung aus Verkaufserlösen geben. Die Eigenkapitalkomponente ist für Anleger, die ihre Genussrechte in Eigenkapital wandeln und so Gesellschafter von Prokon werden wollen. Die Anleger hätten dann auch Mitbestimmungsrechte.

Die Umwandlung eines Teils der Genussrechte in eine handelbare Anleihe gibt denjenigen Anlegern eine Möglichkeit zum Ausstieg, die nicht investiert bleiben wollen.

Des Weiteren sollen die Anleger auch die Möglichkeit erhalten, das Geld im Unternehmen zu belassen und so weiteres Eigenkapital zu erwerben. Dies soll durch eine Barzahlung aus den Verkaufserlösen der Unternehmensteile und Beteiligungen, die nicht zum Kerngeschäft von Prokon gehören, ermöglicht werden.

Auf der Gläubigerversammlung am 22.07.2014 in Hamburg soll nun darüber abgestimmt werden, ob Dr. Penzlin einen entsprechenden Insolvenzplan ausarbeiten soll.

Nähere Informationen unter http://www.roessner.de/prokon

oder bei

Rössner Rechtsanwälte

Redwitzstr. 4, 81925 München

Tel.: 0049 89 99 89 22-0, Fax 0049 89 99 89 22-33

www.roessner.de

 

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