Hörgeräte – Das geben die Krankenkassen dazu

/ 24.05.2017 / / 102

Die gesetzlichen Krankenkassen haben seit dem 1. November 2013 ihren Zuschuss für Hörgeräte deutlich erhöht. Der Festbetrag ist von 421,28 Euro auf 784,94 Euro pro Gerät gestiegen. Wartungskosten werden von den Kassen gesondert vergütet. Allerding ist zu beachten, dass der Festbetrag eine Obergrenze markiert und nicht von jeder Krankenkasse gezahlt wird. Zudem gilt der volle Betrag nur für das erste Hörgerät, für das zweite muss im Schnitt mit einem Abschlag von rund 20 Prozent gerechnet werden.

Rechtsanwalt zu diesem Thema finden

Hier einen Rechtsanwalt zu diesem Thema finden

Verbraucherschutz.tv kooperiert deutschlandweit mit vielen kompetenten Rechtsanwälten auch aus Ihrer Region. Sie sind Anwalt und möchten hier veröffentlichen? Bitte Mail an usch@talking-text.de

Welchen Zuschuss zahlt welche Krankenkasse (Stand 1. April 2014)

• AOK: Erstes Hörgerät 700,00 Euro, beide Geräte 1247,00 Euro.
• Barmer: Erstes Hörgerät 710,00 Euro, beide Geräte 1267,00 Euro
• BIG: Erstes Hörgerät 710,00 Euro, beide Geräte 1267,00 Euro
• BKK: Erstes Hörgerät 741,00 Euro, beide Geräte 1326,00 Euro
• DAK: Erstes Hörgerät 710,00 Euro, beide Geräte 1267,00 Euro
• HEK: Erstes Hörgerät 710,00 Euro, beide Geräte 1267,00 Euro
• hkk: Erstes Hörgerät 710,00 Euro, beide Geräte 1267,00 Euro
• IKK: Erstes Hörgerät 715,00 Euro, beide Geräte 1267,00 Euro
• KKH: Erstes Hörgerät 710,00 Euro, beide Geräte 1267,00 Euro
• Knappschaft: Erstes Hörgerät 650,00 Euro, beide Geräte 1144,00 Euro
• LKK: Erstes Hörgerät 650,00 Euro, beide Geräte 1144,00 Euro
• Techniker: Erstes Hörgerät 710,00 Euro, beide Geräte 1267,00 Euro

Können wir Ihnen helfen?

Hier ein Ticket eröffnen. Durch die Eröffnung eines Tickets entstehen Ihnen keinerlei Kosten

Quelle: Gefunden bei www.hoergeräte-schulte.de

Alternative Text
Kommentare / Anzahl der Kommentare: bisher 1
Kategorien: Verbraucherschutz

Ein Kommentar zu “Hörgeräte – Das geben die Krankenkassen dazu”

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert.
Sie wollen einen Backlink posten? Gerne mache ich Ihnen ein Angebot dazu (info@verbraucherschutz.tv).

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.

Angst? - hier klicken oder Hier 1. Hilfe anfordern.

Jetzt Beschwerdebrief aufsetzen!

Wir unterstützen Sie in Ihrem Anliegen mit der Formulierung eines Beschwerdebriefes.

Hier mehr erfahren

Tickets für schnelle Hilfe

Jetzt mit unserem Ticketsystem Kontakt aufnehmen. Wir informieren Sie darüber, was in Ihrem Fall zu tun ist. Wir geben keinen Rechtsrat, sondern helfen Ihnen, die Krisensituation richtig einzuschätzen und die richtigen Schritte einzuleiten.


Für Anwälte

Interessierte Kooperationsanwälte senden ein Mail an info@verbraucherschutz.tv

Tel.: 0800 000 1961