EX-Asta-Chef soll Schadensersatz für Konzert-Flop leisten

/ 24.05.2017 / / 66

Können wir Ihnen helfen?

Hier ein Ticket eröffnen. Durch die Eröffnung eines Tickets entstehen Ihnen keinerlei Kosten

Der Vorsitzende der Jusos im Märkischen Kreis muss für eine Aktion aus seiner Zeit als Asta-Vorsitzender der Ruhr-Uni in Bochum rund 170.000 Euro Schadensersatz leisen – dazu verurteilte das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen den Kommunalpolitiker und seinen damaligen Asta-Finanzreferenten gesamtschuldnerisch. Nach Auffassung des Gerichtes sind beide für den finanziellen Schaden verantwortlich, den eine schlecht besuchte Asta-Großveranstaltung mit prominenten Künstlern wie Culcha Candela verursacht hatte. Statt 5000 Besuchern waren nur 1400 gekommen. Der damals 20-Jährige hatte als Party-Veranstalter einen Schaden in Höhe von 230.000 Euro angerichtet. Gegen das Urteil sollen rechtsmittel eingelegt werden.

Alternative Text
Kommentare / Anzahl der Kommentare: bisher keine
Kategorien: Verbraucherschutz Schlagwörter: / /

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert.
Sie wollen einen Backlink posten? Gerne mache ich Ihnen ein Angebot dazu (info@verbraucherschutz.tv).

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.

Angst? - hier klicken oder Hier 1. Hilfe anfordern.

Jetzt Beschwerdebrief aufsetzen!

Wir unterstützen Sie in Ihrem Anliegen mit der Formulierung eines Beschwerdebriefes.

Hier mehr erfahren

Tickets für schnelle Hilfe

Jetzt mit unserem Ticketsystem Kontakt aufnehmen. Wir informieren Sie darüber, was in Ihrem Fall zu tun ist. Wir geben keinen Rechtsrat, sondern helfen Ihnen, die Krisensituation richtig einzuschätzen und die richtigen Schritte einzuleiten.


Für Anwälte

Interessierte Kooperationsanwälte senden ein Mail an info@verbraucherschutz.tv

Tel.: 0800 000 1961