“Volks-Reifen” und “Volks-Spartarif” untersagt – VW gewinnt vor dem BGH

/ 24.05.2017 / / 92

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Schönes BGH-Urteil: Autoausrüster wie ATU dürfen ihre Aktionen nicht mit dem Wörtchen “Volks-Reifen” schmücken. VW war über den Volks-Spartarif des Springer-Verlages ebenso “not amused”” Die Wolfsburger klagten bis nach Karlsruhe und bekamen Recht. Auch untersagten die BGH richter dem Springer-Konzern für Volks-DSL zu werben.

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Kategorien: Verbraucherschutz

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