Guter Rat von Verbraucherschutz bis Abgasskandal

webtains GmbH

/ 31.03.2013 / / 229

Schön finde ich übrigens, das dieser Artikel aus Dezember 2011 immer noch online ist:

http://www.savonarola.org/2011/12/15/einstweilige-verfugung-gegen-verbraucherschutz-tv/

Michael Burat berichtet dort in seiner ihm ganz eigenen Art als damaliger Webtains-Geschäftsführer von einer einstweligen Verfügung, die schon lange zu den Akten gelegt ist und sich für die webtains GmbH zur Niederlage auf ganzer Linie entwickelte. Da die notwendigen finanziellen Mittel für die Fortsetzung des Rechtsstreits aber offensichtlich noch vorhanden sind, wird im Juni vor dem Oberlandesgericht München nochmals verhandelt. Einen Vergleichswunsch hatte verbraucherschutz.tv vor dem LG München abgelehnt.

Frank Drescher kommt nicht zur Ruhe

/ 24.05.2017 / / 678

Ist das wirklich alles schon so lange her, als scheinbar unantastbare Abzocker im deutschsprachigen Internet Millionen abzockten mit vermeintlichen Outlets-Schnäppchen, Gratis-Downloads oder prickelnden Rezeptideen? Lang vorbei – die Buttonlösung beendete eine Geschäftsmodell, die Abzocker wurden zum Umdenken gezwungen. weiterlesen

Handy am Steuer auch zum Navigieren verboten

/ 24.03.2013 / / 45

Das Bedienen eines Handys lenkt grundsätzlich die Aufmerksamkeit eines Autofahrers ab und ist demnach auch grundsätzlich verboten nach § 23 Abs. 1a StVO. Das Oberlandesgericht Hamm hat dem mit Az. III-5 RBs 11/13 ein weiteres Aktenzeichen hinzugefügt, in dem es deutlich macht, dass eine Handynutzung im Straßenverkehr auch dann nicht akzeptierbar ist, wenn es Navigationszwecken dient. weiterlesen

Kartellamt ermittelt gegen Brauereien

/ 23.03.2013 / / 54

Das Bundeskartellamt ermittelt gegen mehrere deutsche Brauereien wegen des Verdachts verbotener Preisabsprachen. Dabei auch im Visier der Ermittler: Die Warsteiner Brauerei aus dem Sauerland. Falls man den betroffenen Unternehmen Preisabsprachen nachweisen kann, dann drohen laut Spiegel online und focus Strafen in dreistelliger Millionenhöhe. weiterlesen

Kritik am Honoraranlageberatungsgesetz

/ 20.03.2013 / / 67

Mit dem Honoraranlageberatungsgesetz will die Bundesregierung Privatanleger besser schützen und unabhängige Honorarberater stärken.  Hintergrund ist, dass bei der Provisionsberatung den Kunden oft nicht klar ist, dass die Anlageberater Geld in Form von Provisionen für die Vermittlung einer Kapitalanlage erhalten. Im Klartext: Auch die Anlageberatung in der Bank ist im Grund genommen nicht kostenlos, da der Berater in Form von Provisionen profitiert. weiterlesen