Guter Rat von Verbraucherschutz bis Abgasskandal

Von wegen “Bio-Eier”: Ermittlungen gegen Betreiber von Legehennen-Anlagen

/ 24.02.2013 / / 87

Falsche Bio-Eier! Und da haben wir den näcsten Lebensmittelskandal! Die Staatsanbwaltschaft Oldenburg hat Ermittlungen gegen über 150 angebliche Biohöfe aufgenommen, auf denen Legehennen angeblich optimale Lebensbedingungen haben sollen. Die in diesen Betrieben unter der Bezeichnung “Bio” verkauften Hühnereier sollen – so die Verdachtsmomente – unter seit langem nicht mehr zulässigen Bedingungen produziert worden sein. Wo “Bio” draufsteht ist demnach kein “Bio” drin. weiterlesen

Dubioser Autodeal – Rentner Rassmussen aus Dänemark zockt beim Autokauf ab

/ 23.02.2013 / / 114

Augen auf beim Autokauf – immer wieder versucht ein angeblicher Rentner aus Dänemark seinen Audi A3 in Deutschand zu verkaufen. Er ist sogar bereit, dafür nach Deutschland zu kommen und eine Probefahrt zu ermöglichen. Zur Sicherheit soll der Kaufinteressent Geld zur Postbank nach Bielefeld schicken, die der Kaufinteressent dort wieder abholen könne. So sei sicher gestellt, dass der Termin auch stattfindet. “Herr Rassmussen” überwies selbst 5000 Euro auf seinen Namen nach Bielefeld und sendete zum Beweis den Übereisungsträger. weiterlesen

facebook-Impressum: LG Bochum straft Massenabmahner ab

/ 21.02.2013 / / 143

Pressemitteilung vom 21.02.2013
ANKA Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Alfredstraße 68 72, 45130 Essen

Versuch der Massenabmahnung wird zum Boomerang: Die Revolutive Systems GmbH aus Regenstauf hatte im August 2012 durch Massenabmahnungen an Facebook-Fanseiten Betreiber für großes Medienecho gesorgt. Dabei ging es um die Impressums.Pflicht auf Facebook. Nun entschied das Landgericht Bochum am 20. Februar 2013 zugunsten eines der abgemahnten IT Unternehmen aus dem Münsterland. Dies hat zur Folge, dass die Massenabmahner sämtliche Verfahrenskosten tragen müssen.
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MOST-Pralinen müssen Keyword-Advertising mit ihrem Markennamen zulassen

/ 21.02.2013 / / 72

Der Bundesgerichtshof hat eindeutig festgestellt, dass Unternehmen mit dem Markennamen eines Wettbewerbers Google-Adwords-Kampagnen gestalten dürfen, wenn der Markenname nur als Keyword genutzt wird. Die Richter sehen darin weder eine Markenschutzverletzung noch eine unzulässige Vorteilsnahme. Geklagt hatte ein Hersteller von Pralinen, dessen Mitbewerber seinen Markennamen in einer Google-Adwords-Kampagne eingegeben hatte. Suchte ein User nach “Most Pralinen” wurde nicht die Werbung auf den Hersteller angezeigt, sondern die Adwords-Anzeige, die letzten Endes auf einen Mitbewerber verwies, der dieses Produkt überhaupt nicht führte.

Der Markeninhaber “Most-Pralinen” klagte sich durch die Instanzen und muss nach dem BGH-Urteil jetzt zulassen, dass seine Konkurrenten seinen Markennamen als Keyword für Google Adwords benutzen. Offensichtlich erschien den Richtern die Vorteilsnahme durch die Keywordverwendung nicht eindeutig belegbar.

Urteil des Bundesgerichtshofes vom 13. Dezember 2012 – I ZR 217/10

Falscher Verbraucherschützer vor Gericht

/ 24.05.2017 / / 46

Mit Verbraucherschutz können (andere) viel Geld verdienen: z.B. 89,95 Euro für einen Dienst, der Vereinsmitglieder vorWerbespam beschützen sollte. Der Anbieter steht jetzt vor Gericht, ihm wird vorgeworfen über 800.000 Euro ohne wirkliche Gegenleistung kassiert zu haben. weiterlesen