Zahlreiche Abofallen verschicken aktuell an angeblich besonders ausgewählte Opfer Vergleichsangebote. Nach eingehender Prüfung habe man sich entschlossen, einer bestimmten Anzahl von Schuldnern ein Vergleichsangebot zu machen. Gegen Zahlung von 50 Euro würde das gesamte Verfahren eingestellt. Experten empfehlen, auf diese Angebot natürlich nicht einzugehen, denn es bestehe nachwievor keine Zahlungsverpflichtung. Die in zahlreichen Verfahren als Abofallen entlarvten “Mehrwertdienste” hätten keinen Anspruch auf Vertragsderfüllung durch ihre angeblichen Kunden. Man kann davon ausgehen, dass solche Angebote, beispielsweise an 100.000 Rechnungsempfänger verschickt, wieder ein Vermögen in die Abzockerkassen spülen.
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