Die Buttonlösung

/ 29.06.2012 / / 76

Am ersten August diesen Jahres treten einige maßgebliche Veränderungen des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) in Kraft. Eins der neuen Gesetze definiert eindeutig die Beschriftung von Bestellbuttons in Online-Shops. Ab diesem Termin ist z.B. der Button “Jetzt anmelden” nicht mehr zulässig. Es muss demnächst per eindeutiger Buttonbeschriftung drauf hingewiesen werden, wenn es sich um eine kostenplfichtige Anmeldung handelt.

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Sternchenverweise auf AGB oder versteckte Preishinweise können dann nicht mehr ins Feld geführt werden, um übertölpelte User an ihre Zahlungspflicht zu binden. Der Gesetzgeber erhofft sich dadurch ein Ende der so genannten Abofallen. Kritiker sehen eine große Gefahr darin, dass unbedacht handelnde Personen – z.B. Kinder – durch den Klick auf einen beschrifteten Button erst recht in der Abofalle sitzen und halten die Buttonlösung nicht wirklich für ein wirksames Werkzeug, um Abofallenbetreibern das Handwerk zu legen.

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Kategorien: Verbraucherschutz

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