Post von Nümann + Lang? – Hilfe bei Abmahnung

/ 30.06.2012 / / 1.670

Nümann + LangDie Rechtsanwaltskanzlei Nümann und Lang aus Karlsruhe verschickt nach Informationen der Kanzlei LF Legal Rechtsanwälte aus Hannover Abmahnungen wegen vermeintlicher Urheberrechtsverletzungen in Internet-Tauschbörsen, wie beispielsweise BitTorrent (Filesharing). Die auf Internetrecht spezialisierte Kanzlei LF Legal zeigt auf der Portalseite www.abmahnhilfe24.de Möglichkeiten auf, wie man sich gegen Abmahnungen von Nümann + Lang oder anderer Kanzleien wehren kann. Rechtsanwalt Lüdecke: “Bereits eine Vielzahl von Mandanten konnten wir erfolgreich gegen die geltend gemachten Ansprüche verteidigen“.

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Den Abgemahnten wird von der Kanzlei Nümann + Lang vorgeworfen, anderen Nutzern einer Tauschbörse die Werke ihrer Mandantschaft zum Download angeboten zu haben. Dabei wird in nahezu allen Fällen dem jeweiligen Inhaber des Internetanschlusses unterstellt, er selbst habe die Werke über die Tauschbörse für andere Nutzer weltweit zugänglich gemacht. Sollte man dies widerlegen können, so sei der Abgemahnte zumindest als sog. „Störer“ für seinen Internetanschluss haftbar.

Was verlangt nun die Kanzlei Nümann und Lang?

In der Regel fordert die Kanzlei Nümann + Lang mit der Abmahnung pauschal einen Abgeltungsbetrag in Höhe von 450,00 Euro. Man mahnt zudem regelmäßig Urheberrechtsverletzungen an Werken ab, die Bestandteil sogenannter „Musik-Sampler“ (z.B. German Top 100 Single Charts oder Future Trance) sind. Lüdecke: “Sollte der Vorwurf in der Abmahnung dem Grunde nach zutreffen, sind damit häufig Urheberrechte an Werken verschiedener Rechteinhaber, welche durch die Kanzlei Nümann und Lang vertreten werden, verletzt. Beispielsweise sind auf dem Sampler Future Trance 50 vier Rechteinhaber mit jeweils einem Titel vertreten, die alle die Kanzlei Nümann + Lang mit der Verfolgung ihrer Rechte beauftragt haben. Soweit die Werke denselben Rechteinhaber betreffen werden die entsprechenden Vorwürfe in der Regel in einer Abmahnung zusammengefasst. Die Häufung der Titel in einer Abmahnung führt dazu, dass der Abgeltungsbetrag erhöht wird, etwa auf 790,00 €. Darüber hinaus wird dem Abmahnschreiben eine Unterlassungserklärung beigefügt, die der Abgemahnte umgehend unterzeichnen und an die Kanzlei Nümann + Lang zurücksenden soll. Hierfür wird zumeist eine Frist von nur einer Woche gesetzt.”

Der Erhalt einer Abmahnung ist für die meisten Menschen – insbesondere dann, wenn Sie noch nie zuvor mit dem Gesetz in Konflikt geraten sind – eine ganz besonders stressige Situation. Wenn Sie eine Abmahnung der Rechtsanwaltskanzlei Nümann + Lang erhalten haben, sollten Sie zunächst Ruhe bewahren und das weitere Vorgehen nicht übereilen. Einen guten Leitfaden für das weitere Verhalten stellen die LF legal Rechtsanwälte auf Ihrer eingangs genannten Internetseite unter “zehn Regeln bei Erhalt einer Abmahnung” dar. Von einem vorschnellen Unterzeichnen der Unterlassungserklärung wird dringend abgeraten, da dies weitreichende Konsequenzen mit sich bringt. Eine Unterlassungserklärung geht stets mit der Verpflichtung zu einer Vertragsstrafe einher. Für Abgemahnte ist eine solch belastende Regelung zumeist ungünstiger (vor)formuliert, als es aus rechtlicher Sicht nötig wäre.

Die Experten von abmahnhilfe24.de empfehlen eine sorgfältige rechtliche Überprüfung der Vorwürfe und der gestellten Ansprüche durch einen Anwalt vornehmen zu lassen. Häufig greifen gegen eine Abmahnung Einwände, die zu deutlich günstigeren Ergebnissen führen oder sogar zur kompletten Abwehr. Die LF legal Rechtsanwälte helfen Ihnen hier gern weiter.

Was wird durch die Kanzlei Nümann und Lang abgemahnt und für wen?

Quelle: abmahnhilfe24.de

Hier das Infoportal von www.abmahnhilfe24.de zu Nümann + Lang besuchen

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