Analytics: Datenschutzbeauftragter fordert Info-Pflichten von Seitenbetreibern ein

/ 30.06.2012 / / 119

Der Datenschutzbeauftragte des Landes Nordrhein-Westfalen hat in diesen Tagen die Eigentümer bedeutender Webseiten mit Sitz des Admin-C in NRW angeschrieben mit dem Hinweis auf fehlerhafte, bzw. oft gar nicht vorhandene Datenschutzerklärungen. Insbesondere geht es in dem sehr informativ und sachlich vorgetragenen Schreiben um die möglicherweise nicht ausreichend erfüllte Informationspflicht gegenüber dem Verbraucher.

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Die derart Angeschriebenen haben einen großen Vorteil: Sie können drohenden Abmahnungen durch Mitbewerber entegehen und ihr Impressum zeitnah den gesetzlichen Notwendigkeiten anpassen. Udo Schmallenberg Schmallenberg Schmallenberg, Herausgeber des verbraucherschutz-Portals www.verbraucherschutz.tv: “Endlich mal eine vernünftige Aktion seitens eines Datenschutzbeauftragten!” Seiner Meinung nach sollten Seitenbesucher darüber informiert werden, ob ihre Besuche auf der jeweiligen Homepage protokolliert werden und diese Daten evtl. von Google genutzt werden, um so genannte Besucherprofile zu erstellen. Mit Hilfe solcher Profile versetzt Google sich ich die Lage, Seitenbesuchern immer ihn interessierende Werbung über Adwords einzublenden.

Keine Angst: Dabei werden keine Namen oder persönliche Daten abgespeichert – nur so genannte Cookies. Den Einsatz dieser Minispione können Internetuser übrigens in den Einstellung des Web-Browsers unterdrücken, bzw. abschalten.

Hier ein Auszug aus dem Impressum von www.verbraucherschutz.tv

Google Analytics

Diese Website benutzt Google Analytics, einen Webanalysedienst der Google Inc. („Google“) Google Analytics verwendet sog. „Cookies“, Textdateien, die auf Ihrem Computer gespeichert werden und die eine Analyse der Benutzung der Website durch Sie ermöglicht.

Die durch den Cookie erzeugten Informationen über Ihre Benutzung diese Website wird an einen Server von Google in den USA übertragen und dort anonymisiert gespeichert. Google wird diese Informationen benutzen, um Ihre Nutzung der Website auszuwerten, um Reports über die Websiteaktivitäten für die Websitebetreiber zusammenzustellen und um weitere mit der Websitenutzung und der Internetnutzung verbundene Dienstleistungen zu erbringen.

Auch wird Google diese Informationen gegebenenfalls an Dritte übertragen, sofern dies gesetzlich vorgeschrieben oder soweit Dritte diese Daten im Auftrag von Google verarbeiten. Google wird in keinem Fall Ihre IP-Adresse mit anderen Daten der Google in Verbindung bringen. Sie können die Installation der Cookies durch eine entsprechende Einstellung Ihrer Browser Software verhindern; wir weisen Sie jedoch darauf hin, dass Sie in diesem Fall gegebenenfalls nicht sämtliche Funktionen dieser Website voll umfänglich nutzen können.

Durch die Nutzung dieser Website erklären Sie sich mit der Bearbeitung der über Sie erhobenen Daten durch Google in der zuvor beschriebenen Art und Weise und zu dem zuvor benannten Zweck ein.

Ein Beispiel für eine mögliche Impressumsgestaltung finden Sie hier: Impressum Agentur .txt

Das vom NRW-Datenschutzbeauftragten geforderte Ausfüllen eines Fragebogens mag so manchen Webseitenbetreiber überfordern. Unter “Haben Sie einen Vertrag mit Google?” ist z.B. gefragt, ob Sie einem Vertrag in Form einer Nutzervereinbarung mit Analytics zugestimmt haben.

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