VZ Hessen warnt vor „Bohemia Factoring”

/ 20.03.2011 / / 158

In den letzten Wochen flatterten vielen Verbrauchern wieder dubiose Rechnungen über angeblich in Anspruch genommene Telefonsexdienstleistungen ins Haus. Absender der Briefe ist eine Firma namens “Bohemia Factoring S.R.O.“ mit Postfachadresse im hessischen Petersberg bei Fulda und Postanschrift im tschechischen Pilsen.

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Das fragwürdige Geschäftsmodell ist nicht neu. Die Verbraucherzentrale hat
hier nur einen Rat: nicht zahlen, gegebenenfalls der Zahlungsaufforderung
widersprechen und sich nicht von Mahnungen und Inkassoschreiben
verunsichern lassen.

Es ist die alte Masche, die scheinbar immer wieder zieht: Telefonabzocke. Die
Verbraucherzentrale Hessen hat in der Vergangenheit schon verschiedentlich
vor Rechnungen einer Firma TRC Telemedia, später dann vor der MB Direct
Phone Ltd. bzw. Czech Media Factoring gewarnt. Verschickt wurden Rechnungen
in Höhe von 75 Euro. Wenig später folgten Mahnungen, in denen
stand, dass vom Telefonanschluss der betroffenen Verbraucher durch Anwahl
bestimmter Festnetznummern eine Telefonsexdienstleistung in Anspruch genommen
wurde. Jetzt sind wieder Rechnungen in ähnlicher Aufmachung im
Umlauf. “Bohemia Factoring S.R.O.“ nennt sich das Unternehmen, das nun
mit der gleichen Postfachadresse “1107“ in Petersberg und einem ähnlichen
Rechnungslayout Rechnungen an zumeist nichtsahnende Verbraucher verschickt
hat. Wer die jetzt in Rechnung gestellten 90 Euro nicht zahlt, bekommt
Mahnungen mit deutlich erhöhten Forderungen.

Die Verbraucherzentrale Hessen weist darauf hin, dass eine Zahlungsverpflichtung
nur besteht, wenn eine kostenpflichtige Leistung tatsächlich bestellt
oder vereinbart war. Die Verbraucherzentrale Hessen rät betroffenen
Verbrauchern, sich nicht einschüchtern zu lassen, die Nerven zu behalten,
gegebenenfalls der Forderung schriftlich zu widersprechen und vor allem die
Zahlung zu verweigern, solange kein Nachweis vorliegt, dass ein rechtsgültiger
Vertrag über den geforderten Preis abgeschlossen wurde.
Dass tatsächlich ein wirksamer Vertrag geschlossen worden ist, muss im
Streitfall der Anbieter beweisen. In Deutschland gibt es für telefonische
Dienstleistungen Mehrwertdienstenummern, die zum Beispiel mit 0180 oder
0900 beginnen und festen Regeln unterworfen sind. Wer diese Regeln umgehen
will, in dem er zum Beispiel Erotikdienste über die Anwahl anderer Rufnummern
anbietet, wird spätestens bei der Durchsetzbarkeit seiner angeblichen
Forderungen Schwierigkeiten bekommen.

Quelle: www.verbraucher.de

Reagieren sollten betroffene Verbraucher jedenfalls dann, wenn ein gerichtlicher
Mahnbescheid zugestellt werden sollte. Gegen diesen kann binnen einer
Frist von zwei Wochen Widerspruch eingelegt werden. Der behauptete Zahlungsanspruch des Anbieters wird dann in einem gerichtlichen Verfahren geklärt.
Der Verbraucherzentrale Hessen ist bislang allerdings noch kein Fall bekannt
geworden, in dem das “Petersberger“ Unternehmen einmal seine Drohung
wahr gemacht und die angeblichen “Schulden“ per Mahnbescheid oder
Klage gerichtlich durchgesetzt hätte.

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