online-liebestest.de – Online Premium Content LTD legt nach

/ 09.02.2009 / / 160

Offensichtlich ist insbesondere für Jugendliche eine Frage spannend: Ist es wirklich Liebe? Einen “Liebestest” zur Beantwortung genau dieser Frage offeriert die Online Premium Content LTD. mit Sitz in Hamburg auf ihrer Internetseite online-liebestest.de. Doch die Liebe vergeht, wenn die Betroffenen für die Teilnahme am Test eine Rechnung über 60 Euro erhalten. Sie hätten mit Anmeldung schließlich einen Dienstleistungsvertrag abgeschlossen, die Geschäftsbedingungen bestätigt und sich zur sofortigen Zahlung verpflichtet. Gedroht wird mit Eröffnung eines Mahnverfahrens und Einschaltung von Rechtsanwälten.

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Hier handelt es sich um eine klassische Internetfalle! Verbraucher, die diese Seite nutzen, rechnen nicht im Ansatz damit, für dieses “Frage-Antwort-Spiel” Geld zahlen zu müssen. Nur dann, wenn man die Allgemeinen Geschäftsbedingungen tatsächlich liest oder die Anmeldeseite ganz nach unten scrollt, wird man auf die Kostenfolge aufmerksam.

Nach Auffassung der Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt e.V. liegt hier ein Verstoß gegen das Irreführungsverbot sowie die Preisangabenverordnung vor. Ein interessierter Onlinenutzer muss einer Dienstleistung eine Preisangabe eindeutig zuordnen können, diese leicht erkennen und deutlich lesen können. Die aktuelle Rechtsprechung dazu ist eindeutig. Das Oberlandesgericht Frankfurt a. M. hat jüngst mit Urteilen vom 4.12.2008 (Az. 6 U 187/07 und 6 U 186/07) die Berufung von zwei schon in erster Instanz verurteilten Webseiten-Betreiber größtenteils zurückgewiesen und den Betreibern verboten, Dienstleistungen gegenüber Verbrauchern im Internet unter Angabe von Preisen anzubieten oder zu bewerben, wenn die Preisangabe nicht leicht erkennbar ist.

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Die Verbraucherzentrale rät, die Forderung in den Rechnungen zurückweisen. Am besten, man erspart sich ohnehin die Teilnahme an derartig fragwürdigen Online-Diensten. Das Geld ist besser in eine kleine Aufmerksamkeit für den oder die Liebste zum Valentinstag investiert.

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Kommentare / Anzahl der Kommentare: 5 Kommentare
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5 Kommentare zu “online-liebestest.de – Online Premium Content LTD legt nach”

  1. isa sagt:

    Auch ich habe von der “Online Premium Content Limited” mehrere Zahlungsaufforderungen erhalten, obwohl ich niemals dieses Angebot auf http://www.Online-Liebestest.de in Anspruch genommen habe. Das habe ich dieser auch so mitgeteilt, trotzdem habe ich nun Mahnungen von einer Rechtsanwaltskanzlei Schulze bekommen. Mein Widerspruch wurde überhangen und mir prompt die nächste Zahlungsaufforderung geschickt mit Drohungen der Pfändung von Bankkonten sowie der Pfändung von Lohn und Gehalt bei meinem Arbeitgeber. was soll ich tun? Anzeige bei der Polizei erstatten? Unglaublich, dass solche Betrüger einem wirklich den letzten Nerv rauben …..

    Gruß,
    Isa

  2. Earniebert sagt:

    Moinmoin,

    es ist aber dennoch erstaunlich, daß bei so vielen Anzeigen und so viel “Aufschreien” diese Firmo schon seit Jahren ihr Unwesen treibt. Es ist erstaunlich, daß div. Anwälte(ninnen) alias Frau Günther und so weiter noch immer ihrem Beruf nachgehen dürfen.

    Eine Spekulation meinerseits: Die Online Contend macht ja riesen Umsatzt welches sie auch versteuert.Liegt es vielleicht daran, daß unserer Staat nichts unternimmt ?

    Nundenn. Ich lege die Mahnungen wie immer beiseite und freue mich, wenn ich mal wieder Post bekomme.

    Gruß Earniebert

    Admin:

    ich wollte es eigentlich nicht sagen, aber da du die Frage stellst: Das System ist tief verankert. Typen wie du und ich, wir lachen uns ins Fäustchen und gut ist. Andere sind am Boden zerstört, kurz vor Scheidung und Suizid wegen so einer Rechnung per Mail. Hier fehlen nicht die Gesetze – die schützen dich und mich ganz gut – hier fehlt es an erzieherischer Aufklärungsarbeit. Das muss im Kindergarten anfangen…Das Nicht-Erkennen von Fallstricken hat Tradition in diesem Land und wird anerzogen, damit das Volk leitbar ist. warum schlucken wir denn nahezu alles, was kommt? Weil Vater Staat das auch ganz gerne sieht, denn er verschickt ja auch gern mal was, was am besten unkommentiert geschluckt wird.Einem Wort wie Inkasso muss der Schneid abgekauft werden.

  3. Marli sagt:

    Hallo,
    Ich finde es einfach nur unverschämt, mit solchen Methoden Geld zu machen. Wenn die die Kosten richtig hinschreiben würden, würden sie wahrscheinlich kein Geschäft machen, aber so ist es auf jeden Fall falsch.
    Grüße Marli

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