Mogelpackungen

/ 13.01.2009 / / 79

Eigentlich sollten Verbraucher beim Einkauf Preise vergleichen können. Doch immer wieder werden der Verbraucherzentrale Fälle bekannt, in denen Käufer hinters Licht geführt werden. Aktuelle Beispiele sind Säuglingsnahrung und Parfüm.

Rechtsanwalt zu diesem Thema finden

Hier einen Rechtsanwalt zu diesem Thema finden

Verbraucherschutz.tv kooperiert deutschlandweit mit vielen kompetenten Rechtsanwälten auch aus Ihrer Region. Sie sind Anwalt und möchten hier veröffentlichen? Bitte Mail an usch@talking-text.de

Können wir Ihnen helfen?

Hier ein Ticket eröffnen, durch die Eröffnung eines Tickets entstehen Ihnen keinerlei Kosten

Wer nicht genau hinguckt, merkt es nicht sofort: 500g Säuglingsanfangsnahrung Hipp HA1 sind voluminöser verpackt als die bislang angebotenen 600g. Damit suggeriert die Packung mehr Inhalt, auch wenn die Füllmenge korrekt angegeben ist. Junge Eltern werden erst zuhause aufmerksam, denn anstelle der bisherigen zwei Beutel zu je 300 Gramm enthält das Produkt in der neuen Verpackung nur noch einen Beutel mit 500 Gramm. Sie sind mehr als sauer über die Preissteigerung von 20 Prozent.
Auch wer Parfüm kauft, erkennt häufig nicht, dass sich unter der üppigen Verpackung nur ein Füllmengenzwerg verbirgt. Denn Packungen, deren Inhalt sich um das Doppelte unterscheidet, sind annähernd gleich groß. Eine Vorschrift, den Grundpreis anzugeben, hielt der Gesetzgeber bei Düften nicht für erforderlich. Macht man sich die Mühe, den Grundpreis zu ermitteln, wird klar, dass der auf den ersten Blick billigere Duft sehr teuer ist. Um mehr Durchblick für Verbraucher zu schaffen, fordert die Verbraucherzentrale eine gesetzliche Vorschrift zur Grundpreisangabe bei Duftwässern.
Ab dem 11. April 2009 werden in Deutschland die Packungsgrößen für fast alle Fertigpackungen endgültig freigegeben. Die Verbraucherzentrale wird den Markt beobachten. Verbraucher, die versteckte Preiserhöhungen feststellen, können diese der Verbraucherzentrale unter www.vz-bw.de/neue-verpackung melden.

Alternative Text
Kommentare / Anzahl der Kommentare: bisher keine
Kategorien: Verbraucherschutz Schlagwörter:

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert.
Sie wollen einen Backlink posten? Gerne mache ich Ihnen ein Angebot dazu (info@verbraucherschutz.tv).

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.

Angst? - hier klicken oder Hier 1. Hilfe anfordern.

Jetzt Beschwerdebrief aufsetzen!

Wir unterstützen sie in Ihrem Anliegen mit der Formulierung eines Beschwerdebriefes.

Hier mehr erfahren

Tickets für schnelle Hilfe

Jetzt mit unserem Ticketsystem Kontakt aufnehmen. Wir informieren Sie darüber, was in Ihrem Fall zu tun ist. Wir geben keinen Rechtsrat, sondern helfen Ihnen, die Krisensituation richtig einzuschätzen und die richtigen Schritte einzuleiten.


Für Anwälte

Interessierte Kooperationsanwälte senden ein Mail an info@verbraucherschutz.tv

Tel.: 0800 000 1961