Spritmangel lockt Abzocker an

/ 29.07.2008 / / 54

Die Spritnot der Autofahrer lockt windige Geschäftemacher an. Der ADAC warnt nachdrücklich vor einer Tankkarten-Masche, mit der Firmen wie Silverspoon & Partner im Internet auf Kundenfang gehen. Für eine Anmeldegebühr wird Billig-Kraftstoff angeboten.

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Für nur zwölf Euro im Voraus verspricht die Firma Silverspoon & Partner mit ihrer „Cheap-Fuel-Card“ drei Jahre lang bis zu 46 Prozent günstigeren Treibstoff an vielen Tankstellen. Bei den stetig steigenden Benzinpreisen klingen diese und weitere Versprechen von unseriösen Internetfirmen wie die langersehnte Lösung gegen die hohen Spritpreise.

Der ADAC warnt jedoch ausdrücklich davor, auf solche oder ähnliche Angebote im Internet einzugehen. Denn dass der Autofahrer den für rund 86 Cent angepriesenen Sprit wirklich bekommt, ist keineswegs ausgemacht.

Die Masche, die hinter den Versprechungen steckt, ist so einfach wie dubios: Statt selbst für billigen Sprit über die Grenze ins Ausland zu fahren, werden Benzin und Diesel zu einem scheinbar unschlagbaren Preis an eine Tankstelle der Wahl geliefert. Dort können pro Tankvorgang 72 Liter in zwei bei der Beantragung der Cheap-Fuel-Card angegebene Autos gefüllt werden.

Ohne rechtliche Grundlage

Auf der Internetseite erfährt der Interessierte allerdings auch den Haken: Die Gesetzentwürfe, die zur Einfuhr des günstigen Benzins für Privatpersonen nötig sind müssen angeblich noch ausgearbeitet werden. Eine rechtliche Grundlage gibt es also selbst nach eigener Aussage des Anbieters bisher nicht.

Die zwölf Euro, die bei der Anmeldung als Bearbeitungsgebühr zu zahlen sind, sind im Vergleich zu ähnlichen Fällen ein verhältnismäßig kleiner Preis. Andere Firmen sind oft noch dreister und fordern weit mehr als 100 Euro. Doch auch den Betrag von zwölf Euro sieht der Kunde vermutlich nicht wieder.

Unternehmensitz in Panama

Denn das Domainkürzel „cc“ steht für die Kokosinseln, die im Indischen Ozean liegen. Die Firma Silverspoon & Partner selbst hat ihren Unternehmenssitz in Panama. Daher ist eine Rückforderung der Bearbeitungsgebühr bei Ausbleiben der Gegenleistung rechtlich kaum durchsetzbar.

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Der ADAC rät generell von allen Angeboten ab, bei denen Vorausleistungen gefordert werden.

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