Ungefragte Mail und Fax nun auch B2B verboten

/ 17.07.2008 / / 500

Nach dem Payback-Urteil hat der Bundesgerichtshof unerlaubtem Versenden von Mails un d Faxen einen weiteren gesetzlichen Riegel vorgeschoben. Demnach dürfen auch gewerbliche Anfragen nicht unaufgefordert per E-Mail oder Fax verschickt werden (Az. I ZR 75/06).

Rechtsanwalt zu diesem Thema finden

Hier einen Rechtsanwalt zu diesem Thema finden

Verbraucherschutz.tv kooperiert deutschlandweit mit vielen kompetenten Rechtsanwälten auch aus Ihrer Region. Sie sind Anwalt und möchten hier veröffentlichen? Bitte Mail an usch@talking-text.de

Zum einen machten die Richter am Beispiel eines Fußballvereins deutlich, dass Anbieter diesem nicht ungefragt Werbebanner offerieren dürfen. Werbung und Internet liege nicht im Interesse eines Vereins. Diesbezügliche Anfragen dürfen unanufgefordert nicht versendet werden. Damit erweitern die Richter das bestehende Verbot der Zusendung an Privatleute auch auf den gewerbliche Bereich.

Können wir Ihnen helfen?

Hier ein Ticket eröffnen, durch die Eröffnung eines Tickets entstehen Ihnen keinerlei Kosten

In einem zweiten Fall wurde allerdings entschieden, dass z.B. Autohäuser generell Faxe von Kauf-Interessenten zu akzeptieren haben. Der Versand von Mails und Faxen, die zum Geschäftsbereich gehören, seien keine unzumutbare Belästigung. Durch einen entsprechenden Eintrag als Autohändler, z.B. im Telefonbuch, stimme man stillschweigend Sendungen zu, die sich mit dem Zweck des Geschäftes befassen.

Alternative Text
Kommentare / Anzahl der Kommentare: bisher 1
Kategorien: Dies & das

Ein Kommentar zu “Ungefragte Mail und Fax nun auch B2B verboten”

  1. Tobias sagt:

    Absoluter Quatsch dieses Gieskannenverbot! Hier wird pauschal gleich alles verboten. Allerdings wird das nichts nützen – denn die wahren schwarzen Schafe sitzen im Ausland und lachen sich kaputt. Kleine Unternehmen die Kooperation zu anderen Unternehmen suchen dürfen rechtlich weder anrufen, emailen oder post schicken. Wie bescheuert ist das eigentlich?! Mir geht es ausschliesslich um das B2B Segment. B2C sollte weiterhin verboten bleiben. Folgendes ist auch verboten:

    Drei verschiedene Schreiner anrufen um günstigstes Angebot zu erfahren (Subunternehmer, B2B) – den auch hier gilt: Das Ziel ist die Geschäftsgenerierung.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert.
Sie wollen einen Backlink posten? Gerne mache ich Ihnen ein Angebot dazu (info@verbraucherschutz.tv).

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.

Angst? - hier klicken oder Hier 1. Hilfe anfordern.

Jetzt Beschwerdebrief aufsetzen!

Wir unterstützen sie in Ihrem Anliegen mit der Formulierung eines Beschwerdebriefes.

Hier mehr erfahren

Tickets für schnelle Hilfe

Jetzt mit unserem Ticketsystem Kontakt aufnehmen. Wir informieren Sie darüber, was in Ihrem Fall zu tun ist. Wir geben keinen Rechtsrat, sondern helfen Ihnen, die Krisensituation richtig einzuschätzen und die richtigen Schritte einzuleiten.


Für Anwälte

Interessierte Kooperationsanwälte senden ein Mail an info@verbraucherschutz.tv

Tel.: 0800 000 1961