Schutz vor Gefahren und Risiken bei Schönheitsoperationen

/ 25.04.2008 / / 42

“Verbraucherinnen und Verbraucher müssen wirksam vor den Gefahren und Risiken einer Schönheitsoperation geschützt werden”. Die SPD-Bundestagsabgeordnete Mechthild Rawert erklärte anlässlich der Öffentlichen Anhörung zum Thema Schönheitsoperationen, dass Voraussetzung dafür die Behandlung durch einen entsprechend qualifizierten plastischen Chirurgen ist.

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Derzeit können Ärztinnen und Ärzte auch ohne Zusatzqualifikation schönheitschirurgische Operationen durchführen, nicht selten ohne zuvor eine umfassende Haftpflichtversicherung abgeschlossen zu haben. Die Gefahr von Behandlungsfehlern bei nur unzureichend qualifizierten Operateuren steigt, Schmerzensgeldforderungen gehen oft ins Leere. Sie forderte die ärztliche Selbstverwaltung auf, den Patientinnen und Patienten einen Kriterienkatalog an die Hand geben, mit dessen Hilfe die Entscheidung für einen qualifizierten, sachverständigen Arzt verlässlich getroffen werden kann. Darüber hinaus sollte, nach Ansicht von Rawert, dem Trend zur maßgeschneiderten Schönheit insbesondere von Jugendlichen etwas entgegen gesetzt werden. Bund und Länder sollten deshalb überprüfen, ob nicht medizinisch indizierte Schönheitsoperationen an Minderjährigen verboten werden können.

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Kategorien: Verbraucherschutz

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