Mehr Verbraucherschutz und Transparenz im Telekommunikationsbereich

/ 16.04.2008 / / 36

Besser geschützt werden sollen Verbraucherinnen und Verbraucher in Zukunft vor sog. „untergeschobenen Verträgen“. Gemeint ist der Wechsel eines Telfonanbieters oder die Umstellung der Betreibervorauswahl ohne ausdrückliche Zustimmung des Anschlussinhabers. Mit einem Gesetzentwurf hat der Bundeswirtschaftsminister die Änderung des Telekommunikationsgesetzes in die Wege geleitet.

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Bislang kann der neue Anbieter den Telefonvertrag des Kunden mündlich und ohne dessen Einverständnis beim bisherigen Anbieter ändern. Um Missbrauch vorzubeugen soll ein neuer Anbieter den Telefonvertrag bald nur noch dann ändern dürfen, wenn er das Einverständnis des Kunden nachweisen kann. Damit soll eine Umstellung des Vertrages durch den neuen Anbieter auf Zuruf ausgeschlossen werden.

In Planung ist außerdem eine Neugestaltung des 0180-Rufnummernbereichs. 0180-Nummern dienen derzeit vielen Unternehmen als Servicenummern. Feste Preise gelten nur für Anrufe aus den Festnetzen. Recht hoch und oft schwer erkennbar, sind die Preise für Anrufe aus den Mobilfunknetzen. Bundesminister Glos: „Künftig soll es auch feste Preise für Anrufe aus den Mobilfunknetzen geben, die den Verbraucherinnen und Verbrauchern in der Werbung mitgeteilt werden.”

Auch für kostenlose Warteschleifen ebnet die Neuregelung den Weg. Damit Anruferinnen und Anrufer zukünftig nicht mehr in teuren Warteschleifen hängen bleiben, sollen Unternehmen die Möglichkeit bekommen, kostenlose Warteschleifen auch für Anrufe bei 0180-Nummern einzurichten.
Der Gesetzentwurf schafft außerdem die Voraussetzungen dafür, dass die Bundesnetzagentur bei Verstößen gegen die seit vergangenem Sommer geltenden Roaming-Gebühren Bußgelder verhängen kann.

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