Alles zum Thema: Widerruf Rentenversicherung

Widerspruch von Lebensversicherung: BGH auf Seiten der Verbraucher

/ 24.05.2017 / / 184

Das „ewige Widerrufsrecht“ für Lebensversicherungen oder Rentenversicherungen hat weiterhin Bestand. Vorausgesetzt, der Versicherungsnehmer wurde nicht ordnungsgemäß über seine Widerspruchsmöglichkeiten aufgeklärt. Dann lässt sich die Lebens- oder Rentenversicherung auch Jahre nach Abschluss noch rückabwickeln. weiterlesen

BGH zum Widerruf von Lebensversicherungen: Verbraucher können auf mehr Geld hoffen

/ 24.05.2017 / / 118

Nach einem erfolgreichen Widerruf der Lebensversicherung bzw. Rentenversicherung können Verbraucher nach einem aktuellen Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) auf mehr Geld hoffen. Mit Urteil vom 29. Juli 2015 hat der BGH entschieden, dass die Versicherer Abschluss- oder Verwaltungskosten nicht einbehalten dürfen (Az. IV ZR 384/14 und IV ZR 448/14). weiterlesen

Widerruf von Lebensversicherungen nach dem Antragsmodell möglich

/ 24.05.2017 / / 85

Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) können Lebensversicherungen und Rentenversicherungen widerrufen werden, wenn der Versicherungsnehmer nicht ordnungsgemäß über seine Widerrufsmöglichkeiten informiert wurde. Das gilt sowohl für Lebensversicherungen, die nach dem Policenmodell als auch für solche, die nach dem Antragsmodell abgeschlossen wurden. weiterlesen

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