Guter Rat von Verbraucherschutz bis Abgasskandal

LG Wuppertal 6 O 46/20 – Schadenersatz für VW T5 im Abgasskandal

/ 21.04.2021 / / 238

Für den VW „Bulli“ T5 mit dem Dieselmotor EA 189 gab es im Abgasskandal zwar zunächst keinen Rückruf durch das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA). Anspruch auf Schadenersatz habe eine T5-Käuferin dennoch, entschied das Landgericht Wuppertal. Mit Urteil vom 17. September 2020 entschied es, dass die Klägerin vorsätzlich sittenwidrig geschädigt wurde und Anspruch auf Schadenersatz hat (Az.: 6 O 46/20). weiterlesen

Schadensersatzansprüche beim VW Bulli T5 und T6 im Abgasskandal

/ 21.04.2021 / / 303

Frischer Wind im Abgasskandal um den VW Bulli T5 und T6: Erste Urteile liegen jetzt vor und die Landgerichte München und Heilbronn haben VW wegen der Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung zum Schadensersatz verurteilt (Az. 3 O 13321/19 und Bi 6 O 257/19). Beide Urteile hat Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte, erstritten. weiterlesen

Neue Abgasmessung – VW Bulli T5 stößt zu viel Stickoxid aus

/ 06.11.2019 / / 911

Für den VW-Transporter T5 gibt es im Abgasskandal keinen Rückruf. Das ist nicht nur für die betroffenen „Bulli-Fahrer“ mehr als erstaunlich. Denn in dem T5 ist der Motor des Typs EA 189 verbaut. Also exakt der Dieselmotor, der in Millionen von Fahrzeugen verwendet wurde und bei dem die Abgaswerte manipuliert wurden. weiterlesen