Automatische Waschstraßen führen einen PKW ohne Steuerungsmöglichkeiten des Autobesitzers in dessen Beisein durch den Reinigungsprozess. “Hände weg vom Lenker und Fuß von der Bremse!” – Nutzer kennen die goldenen Regel eines reibungslosen Waschvorgangs – aber was, wenn die Motorelektronik etwas anders im Sinn hat oder ein “Menschlicher Kurzschluss” den Waschvorgang erheblich beeinträchtigt? Auf dem Weg zum selbstfahrenden Auto ist das selbstbestimmte Verhalten eines Autos – gesteuert vom Fahrer oder von der Elektronik – im Waschvorgang nun am Bundesgerichtshof ( VII ZR 251/17 ) angekommen. Ein Nutzer einer Waschanlage hatte auf die Bremse getreten, dabei war es zu einem Auffahrunfall mit insgesamt drei beteiligten Fahrzeugen gekommen. Der Beteiligte in der Mitte verlangte 1200 Schadensersatz und klagte sich damit durch die Instanzen. Der Bundesgerichtshof stellte fest: Den Betreiber der Anlage trifft keine Schuld – wenn er ausreichend auf die Gefahr eines selbständigen Bremsens hingeweisen hat. Diese Frage – also ob ausreichend gewarnt wurde . muss nun das Landgericht Wuppertal final klären. … weiterlesen

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