Alles zum Thema: Verjährung von Schadensersatzanspruchen

Verjährung Dieselskandal – Wann verjähren meine Ansprüche?

/ 13.11.2019 / / 1.086

Zum Jahrsende 2019 verjähren wieder verschiedenste Ansprüche auf Schadensersatz, insbesondere für Opfer des Dieselskandals könnte das ärgerlich werden, denn Forderungen an Volkswagen, Audi, Porsche, Mercedes oder Opel sind derzeit recht einfach und mit sehr geringem Verfahrensrisiko durchzusetzen. So kann Neujahr 2020 für viele Besitzer von Autos mit manipulierter Abgasanlage – Schummeldiesel – nicht nur ein Feiertag sein: Werden Ansprüche nicht bis zum 31. Dezember 2019 24 Uhr angemeldet, so ist für von Verjährung betroffene Autobesitzer alle Hoffnung auf möglichen Schadensersatz weitestgehend verloren. Wir erklären Ihnen, wie man sich schützen kann, und wer das Jahresende im Auge behalten muss. Vorab: Besitzer von sogenannten EA189 Fahrzeugen (VW, AUDI, SKODA oder SEAT TDI-Vierzylinder von 2008 bis 2015) riskieren in einem Großteil aller Fälle die Verjährung und sollten die verbleibenden Tage noch nutzen. weiterlesen

Verjährung EA189 /Dieselskandal durch Güteverfahren

/ 21.11.2018 / / 532

Die Rechtsanwälte der IG Dieselskandal werden bis zum letzten Tag des Jahres dafür eintreten, dass Besitzer von Schummel-Dieseln Ihre Ansprüche gegenüber der Volkswagen AG durchsetzen können. Zu den Möglichkeiten, die aktuell im Fokus stehen, gehört das sogenannte Güteverfahren, das über eine staatlich anerkannte Gütestelle wie z.B. www.guetestelle-zivilrecht.de weiterlesen

Geld verloren? – Verjährung von Schadensersatzansprüchen droht

/ 24.05.2017 / / 81

Die Verjährung von Schadensersatzansprüchen aus misslungenen Kapitalanlagen zum 31. Dezember 2011 beschäftigt aktuell Kapitalanleger und Bankrechtsanwälte gleichermaßen. Grund: Neue Regelungen im Schuldrecht haben die Verjährungszeiten für Schadensersatzforderungen z.B. aufgrund von Falschberatung drastisch herabgesetzt. Aktuell bedeutet dies, dass Anleger, die vor 2001 in Fonds investiert und ihr Geld verloren haben, ihre Ansprüche bis zum 31. Dezember 2011 geltend machen müssen. Sonst können falsche und schlechte Beratungsdiensteistungen, die zur ungünstigen Kapitalanlage führten, sowie weitere Verfahrensfehler wie die nicht ordnungsgemäße Vorlage von Prospekten oder nicht korrekte Widerrufsbelehrungen nicht mehr den verantwortlichen Beratern zur Last gelegt werden. weiterlesen

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