Ein paar Millionen Schadensersatzansprüche gegenüber dem Volkswagenkonzern werden sich am 31. Dezember 2018 in Luft auflösen, denn nur ein Bruchteil der vom EA189-Skandal Betroffenen wird im Rahmen der gesetzlichen Frist zur Geltendmachung von Ansprüchen Klage erheben oder sich in das Register der Sammelklage eintragen. Für alle anderen ist der Dieselskandal damit Geschichte. … weiterlesen
![VW T5 Dieselskandal](https://www.verbraucherschutz.tv/wp-content/uploads/2017/09/vw-1940515_1920.jpg)
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